Ganz frisch ist eine Frage, die in einer Facebook-Gruppe gestellt worden ist. Ich bringe sie hier dann mal, obwohl es ein Gebiet ist, mit dem man als Rechtsanwalt nicht jeden Tag zu tun hat. Aber es ist immer gut, wenn man sich auch in abgelegeneren Gebieten auskennt. Also:
„An die Gebührenprofis:
Ich hatte heute meine Feuertaufe im Bundestagsuntersuchungsausschuss (nicht für Philipp!). 🙂
Es wurde beschlossen, dass meine Gebühren (Zeugenbeistand) erstattet werden. Hat jemand Erfahrungen damit? Kann ich wie ein Verteidiger abrechnen oder nur die Einzeltätigkeit?“
Der kundige Leser erkennt: Gemeint ist der Amri-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Und „Philipp“? Nun, das kann nur das junge Genie der CDU aus Mecklenburg-Vorpommern sein 🙂 .
Und wer kann dann was zu der Frage sagen? 😀
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