In der vergangegen Woche ist in der FB-Gruppe „Strafverteidiger“ eine Frage diskutiert worden, die immer wieder mal eine Rolle spielt, und zwar die Frage, wer eigentlich für die Abrechnung/Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren zuständig ist.
Der Kollege hatte Folgendes gefrgat.
„Ich bin Pflichtverteidiger in erster Instanz vor dem Schöffengericht. Eröffnungsbeschluss liegt vor. Nunmehr wird die Sache zu einer erstinstanzlichen Sache vom Landgericht übernommen und ich als Pflichtverteidiger vom Landgericht entlassen. Abrechnen mit Amtsgericht?“
Nun, wer weiß es – nicht die, die die Lösung gelesen haben…. 🙂 .
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