Am Freitag hatte ich die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Muss ich als Pflichtverteidiger die Aktenversendungspauschale zahlen? zur Diskussion gestellt.
Darauf sind hier und auch bei Facebook einige Antworten gekommen, die alle in die richtige Richtung gehen und sich mit meiner kurzen Antwort an den Kollegen decken. Dem hatte ich geantwortet:
„Moin,
kann sie.
Ist aber unüblich, da ja später aus der Staatskasse erstattet werden muss. Schauen Sie mal im RVG-Kommentar. Müsste bei „Auslsgen“ stehen.“
Da ich „unterwegs“ war, hatte ich keine konkrete Fundstelle aus dem RVG-Kommentar eingefügt. Das hole ich hier nach. Das ist Burhoff/Volpert, RVG, 5. Aufl., Teil A: Auslagen aus der Staatskasse (§ 46 Abs. 1 und 2), Rn. 289 ff. Zur <<Werbemodus an>> geht es hier. <<Werbemodus aus>>