Wochenspiegel für die 22 KW., das war NPD-Werbespot, Kfz-Halterhaftung, Computer im Gefängnis und Pauschgebühr im NSU-Verfahren

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Zunächst vor dem Wochenspiegel für die 22. KW. folgender Hinweis:  Nach der gestrigen Umstellung auf das neue Design erscheint das Blog auf Tablet und/oder Smartphone noch nicht wie üblich. Wir arbeiten daran, die „alte“ Darstellung wieder herzustellen. Etwas Geduld, das wird schon wieder.

Und dann zum Wochenspiegel für die 22. KW. Das war(en):

  1. BVerfG: Rundfunksender muss Wahlwerbespot der NPD ausstrahlen / „Seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der … Massenzuwanderung werden Deutsche fast täglich zu Opfern“
  2. BGH: Kfz-Halterhaftung auch Tage nach einem Unfall,

  3. LG Aachen: Keine schwierige Sach- oder Rechtslage bei fraglichem Zugang des Anhörungsbogens,

  4. OLG Düsseldorf: Befangenheit des Richters durch weitreichenden richterlichen Hinweis im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen Wettbewerbsverstoß,
  5. Keine Computer im Gefängnis, kein Anspruch für Gefangene ,

  6. Sie fahren einen Mercedes Diesel mit dem Motor OM 651? Euronorm 5 oder 6 b? Dann sind Sie Teil des Dieselskandals!,

  7. OLG Karlsruhe: DocMorris-Apothekenautomat ist wettbewerbswidrig und verboten,

  8. Beratender Verräter,
  9. Hoch- bis höchstrichterliche Doppelzüngigkeit – Weichgespülte urteils- und haftbefehlbegleitende Robenständer

  10. und aus meinem Blog: “hohe” (?) Pauschgebühr im NSU-Verfahren, oder: Manches versteht man beim OLG München aber nicht

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