Zunächst vor dem Wochenspiegel für die 22. KW. folgender Hinweis: Nach der gestrigen Umstellung auf das neue Design erscheint das Blog auf Tablet und/oder Smartphone noch nicht wie üblich. Wir arbeiten daran, die „alte“ Darstellung wieder herzustellen. Etwas Geduld, das wird schon wieder.
Und dann zum Wochenspiegel für die 22. KW. Das war(en):
- BVerfG: Rundfunksender muss Wahlwerbespot der NPD ausstrahlen / „Seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der … Massenzuwanderung werden Deutsche fast täglich zu Opfern“
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LG Aachen: Keine schwierige Sach- oder Rechtslage bei fraglichem Zugang des Anhörungsbogens,
- OLG Düsseldorf: Befangenheit des Richters durch weitreichenden richterlichen Hinweis im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen Wettbewerbsverstoß,
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OLG Karlsruhe: DocMorris-Apothekenautomat ist wettbewerbswidrig und verboten,
- Beratender Verräter,
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Hoch- bis höchstrichterliche Doppelzüngigkeit – Weichgespülte urteils- und haftbefehlbegleitende Robenständer
- und aus meinem Blog: “hohe” (?) Pauschgebühr im NSU-Verfahren, oder: Manches versteht man beim OLG München aber nicht