Als Nachlese zur zu Ende gegangenen Fußball-WM stellt sich dann aber doch die Frage: Ist das Super-Foul von de Jong im gestrigen Endspiel nicht ggf. doch versuchte Körperverletzung? Das wird man zumindest diskutieren können, wenn man die Bilder hier sieht.
Hallo Herr Burhoff, das war doch nur der de Jong! Den kennen wir hier in Hamburg, der spielt immer so! 🙂 Gesunde internationale Härte haben wir dazu früher gesagt…
Gruß
Christoph Nebgen
Dieser „Kunf-Fu“-Tritt hätte auch locker einen Herzstillstand zur Folge haben können.
Dann wäre es nicht nur um Körperverletzung gegangen. Das war kein Fußball, sondern eine Bolzerei übelster Art.
Wird nicht in jedem Fußballspiel mehrfach der Tatbestand der vollendeten Körperverletzung verwirklicht, dem es jedoch aufgrund der Einwilligung an der Rechtswidrigkeit fehlt? Allerding: In diesem Fall dürfte die Körperverletzung wohl nicht mehr von einer mutmaßlichen Einwilligung gedeckt sein.
sorry Herr Nebgen, aber das meinen Sie jetzt nicht Ernst? Ich sehe Ihr :-). Mir geht das über „gesunde internationale Härte“ doch recht weit hinaus.
@3: Ja, aber Sie geben die Antwort selbst.
Ich war während der WM 2006 als Referendar bei der StA und dort dem Staatsanwalt zugeteilt, der darüber befinden musste, ob der Tritt eines Argentiniers in den Unterleib von Per Mertesacker nach dem WM-Viertelfinale eine Straftat darstellt. Wir hatten zahlreiche entsprechende Anzeigen von erregten Fans vorliegen. Intensiv diskutiert haben wir die Frage, ob der Stollenschuh in diesem Zusammenhang ein gefährliches Werkzeug darstellt oder nicht und ob ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Wir haben beides abgelehnt, allerdings im Ergebnis eher aus pragmatischen denn aus rechtlichen Gründen…
das war aber sehr pragmatisch 🙂
@6
früher war der staatsanwalt an und für sich ja zumindest für seine schneidigkeit bekannt. was bleibt denn noch übrig, wenn er nicht einmal mehr das ist? 😉
selbst wenn man diese handlung als nicht mehr von der einwilligung gedeckt ansehen wollte, müsste man sich immer noch die subjektive vorstellung des herr de jong ansehen. vielleicht wollte er ja nur ein normales foulspiel machen, das von der einwilligung gedeckt gewesen wäre?
das ist der Spruch von der „Kavallerie der Justiz“ 🙂 😉
@9: aber mit einem Anfangsverdacht (vgl. dazu mein Handbuch, EV, Rn. 189 ff.) hätte ich kein Problem, oder?
um jetzt aufzustehen und ihr handbuch zu holen, bin ich bei dieser hitze ehrlich gesagt zu faul.
aber mit dem anfangsverdacht haben staatsanwaltschaft und ihre hilfsbeamten ja selten probleme – es sei denn, eine 136er belehrung eines vormaligen zeugen wäre vorzunehmen.
hier könnte man natürlich einen anhörungsbogen an den spieler schicken und auf dessen geschickte einlassung (oder schweigen) das verfahren dann einstellen. 🙂
schön dass Sie sich als „Nutzer“ outen.
eine sehr pragmatische Lösung. Sie eignen sich zum Staatsanwalt 😉
@ 13
als staatsanwalt würde ich mir im fall des herrn de jong zunächst die frage stellen: „muss ich wirklich arbeiten?“ und den anwendungsbereich deutschen strafrechts verneinen. 🙂
generell zum sta-job:
http://blog.strafrecht-online.de/2010/07/erwischt-der-polizeipraesident-auf-der-falschen-seite/comment-page-1/#comment-2002
ist mir auch klar: Ein Niederländer tritt in Südafrika einen Spanier. Das schreit nach deutscher Gerichtsbarkeit :-).
aber wir waren ja auch nur auf die Diskussion gekommen wegen des Kommentars bei 1.
Mal ne ganz blöde Frage, so als nicht Jurist.
Wo kommt denn die Einwilligung her? O_o
Allein weil ein Spieler an einem Fußballspiel teilnimmt?
ja, „gefahrgeneigte Arbeit“ 🙂 🙂