17 Gedanken zu „WM-Nachlese: War das Foul nicht ggf. versuchte Körperverletzung?

  1. Christoph Nebgen

    Hallo Herr Burhoff, das war doch nur der de Jong! Den kennen wir hier in Hamburg, der spielt immer so! 🙂 Gesunde internationale Härte haben wir dazu früher gesagt…
    Gruß
    Christoph Nebgen

  2. yvonne winkler

    Dieser „Kunf-Fu“-Tritt hätte auch locker einen Herzstillstand zur Folge haben können.
    Dann wäre es nicht nur um Körperverletzung gegangen. Das war kein Fußball, sondern eine Bolzerei übelster Art.

  3. wstell

    Wird nicht in jedem Fußballspiel mehrfach der Tatbestand der vollendeten Körperverletzung verwirklicht, dem es jedoch aufgrund der Einwilligung an der Rechtswidrigkeit fehlt? Allerding: In diesem Fall dürfte die Körperverletzung wohl nicht mehr von einer mutmaßlichen Einwilligung gedeckt sein.

  4. Sebastian T.

    Ich war während der WM 2006 als Referendar bei der StA und dort dem Staatsanwalt zugeteilt, der darüber befinden musste, ob der Tritt eines Argentiniers in den Unterleib von Per Mertesacker nach dem WM-Viertelfinale eine Straftat darstellt. Wir hatten zahlreiche entsprechende Anzeigen von erregten Fans vorliegen. Intensiv diskutiert haben wir die Frage, ob der Stollenschuh in diesem Zusammenhang ein gefährliches Werkzeug darstellt oder nicht und ob ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Wir haben beides abgelehnt, allerdings im Ergebnis eher aus pragmatischen denn aus rechtlichen Gründen…

  5. n.n.

    @6

    früher war der staatsanwalt an und für sich ja zumindest für seine schneidigkeit bekannt. was bleibt denn noch übrig, wenn er nicht einmal mehr das ist? 😉

  6. n.n.

    selbst wenn man diese handlung als nicht mehr von der einwilligung gedeckt ansehen wollte, müsste man sich immer noch die subjektive vorstellung des herr de jong ansehen. vielleicht wollte er ja nur ein normales foulspiel machen, das von der einwilligung gedeckt gewesen wäre?

  7. n.n.

    um jetzt aufzustehen und ihr handbuch zu holen, bin ich bei dieser hitze ehrlich gesagt zu faul.

    aber mit dem anfangsverdacht haben staatsanwaltschaft und ihre hilfsbeamten ja selten probleme – es sei denn, eine 136er belehrung eines vormaligen zeugen wäre vorzunehmen.
    hier könnte man natürlich einen anhörungsbogen an den spieler schicken und auf dessen geschickte einlassung (oder schweigen) das verfahren dann einstellen. 🙂

  8. Detlef Burhoff Beitragsautor

    ist mir auch klar: Ein Niederländer tritt in Südafrika einen Spanier. Das schreit nach deutscher Gerichtsbarkeit :-).

    aber wir waren ja auch nur auf die Diskussion gekommen wegen des Kommentars bei 1.

  9. mk

    Mal ne ganz blöde Frage, so als nicht Jurist.
    Wo kommt denn die Einwilligung her? O_o
    Allein weil ein Spieler an einem Fußballspiel teilnimmt?

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