Die 34. KW. ist abgelaufen. Sie hat m.E. ein ganz wesentliches Ereignis gebracht, nämlich das Inkrafttreten vom „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ v. 17.08.2017 (verkündet im BGBl I. S. 3202). Ich berichte daher dazu (unten Nr. 10) und dann aber zu einigen anderen Beiträgen:
- LG Saarbrücken bejaht im “Abgasskandal” Ansprüche gegen Verkäufer und Hersteller,
- Noch 32 Tage bis zur Bundestagswahl: Ehegattensplitting und Abgeltungsteuer ade?,
- Die Mutter als Entlastungszeugin – und ihre Einlassung erst in der Hauptverhandlung,
- WLAN: Freiheit für alle – aber nur mit meiner Genehmigung,
- Broschüre „Sicher Rad fahren mit und ohne Elektroantrieb“ überarbeitet,
- Dembélé: Was sind Verträge eigentlich wert?
- Ich habe doch nichts zu verbergen!,
- Bundesverfassungsgericht erhöht den Schutz der Wohnung für Hartz4-Empfänger,
- und dann war da noch: Wie man bei der AfD diskutiert – eine Argumentationsanalyse am Beispiel von Alice Weidel,
- und ganz zum Schluss dann die Änderungen in StPO/StGB/StVG und – in quasi eigener Sache – dazu: Sondermeldung: Die Änderungen der StPO 2017 sind da – und dazu gleich ein Ebook und Änderungen/Neuerungen in StPO/StGB/StVG, oder: Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Verteidiger, aber auch: Umfangreiche Änderungen der StPO am 24.8.2017 in Kraft getreten.