Die Frage, über die ich am vergangenen Freitag berichtet habe: Ich habe da mal eine Frage: Gibt es denn wenigstens eine Pauschgebühr?, beantworte ich dann wegen des Feiertages am gestrigen Montag, erst heute. Ich habe der Kollegin wie folgt geantwortet:
„Hallo,
grds. werden sie eine PV beantragen können. Das kann ich jetzt aber nicht alles im Einzelnen aufdröseln. Schauen Sie bitte im RVG-Kommentar, den Sie ja bestimmt zur Verfügung haben, bei § 51 RVG und/oder auf meiner HP bei den Entscheidungen zu § 51 RVG. Falls Sie den Kommentar nicht haben: Es läuft derzeit eine Mängelexemplaraktion. Das Werk für 76,90 €. Ich empfehle dringend die Anschaffung.“
Wer mich kennt, weiß bzw. kann aus der Antwort herauslesen: Not amused: Stimmt, war ich in der Tat nicht. Ich beantworte ja gerne Fragen, aber die Antworten sollten nicht in Aufsätze ausarten. Daher so kurz und so knapp und meinetwegen auch patzig. Aber manches ist eben zu viel 🙂 .
Hinweis/Nachtrag: Den Beitrag hatte ich vorbereitet/terminiert. Er ist aber dennoch schon vor dem eigentlichen Veröffentlichungszeitpunkt bei JuraBlogs erschienen. Ist blöd, wenn die Antwort vor der Frage kommt. Lag aber nicht an mir. 🙂