Ich erinnere heute zunächst an das Posting: Ich habe da mal eine Frage: Wie viele Vernehmungsterminsgebühren gibt es? und die Antwort dazu: Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Wie viele Vernehmungsterminsgebühren gibt es?. Dazu hat es nun noch eine Nachfrage gegeben:
„Sehr geehrter Herr Burhoff,
ich hätte zu der Problematik unseres letzten E-Mail Kontaktes noch eine generelle Frage. Könnte man, wenn es mehrere Vernehmungstermine im vorgerichtlichen Verfahren ( LKA) gibt, zusätzlich eine Pauschgebühr in Ansatz bringen? Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese anerkannt wird? Ab wann gilt ein Verfahren als „besonders umfangreich“? Eine Zuschlagsgebühr ist ja bei 4102 VV RVG nicht vorgesehen.“
Antwort dann am Montag.