Die Frage vom vergangenen Freitag: Ich habe da mal eine Frage: Wie berechne ich denn nun meine Reisekosten: Eine Reise, drei Verfahren, lässt sich m.E. wirklich recht schnell beantworten. Und daher habe ich im Forum auch nur kurz gepostet, und zwar mit:
„Hallo,
ein Blick in Vorbem. 7 Abs. 3 Satz 1 VV RVG und in Burhoff/Schmidt, RVG Vorbem. 7 VV Rn 34 mit Beispiel hilft (hoffentlich).“
Das Beispiel passt natürlich nicht ganz – wie immer, aber: Der Kollege hatte schon zutreffend erkannt, dass er die Reisekosten natürlich nicht dreimal abrechnen kann. Er muss sie auf die drei Verfahren verteilen, und zwar dürften sie zu Dritteln sein, wenn die Kosten für die verschiedenen Verfahren gleich sind. Bei ungleichen Kosten, also ggf. unterschiedlicher Zeitaufwand, erfolgt die Verteilung der Reisekosten nach dem Verhältnis der Kosten, die bei gesonderter Ausführung der einzelnen Geschäfte entstanden wären .