In meinem Forum auf Burhoff-Online ist vor einiger Zeit folgende Frage gestellt worden:
„Hallo,
ich bin dem Mandaten in drei Verfahren vor unterschiedlichen Gerichten zum Pflichtverteidiger bestellt worden. Mandant sitzt z.Z. in einer süddeutschen JVA. Ich werde ihn dort besuchen müssen und Verteidigergespräche bezüglich aller drei Verfahren führen. In welchem Verfahren mache ich die Reisekosten als Auslagen geltend? Ich befürchte nicht in allen.“
Ich meine, die Antwort dürfte nicht schwer sein. Oder?