Der Polizeibeamte als/ist „ein Spanner“, oder: Und nochmals Facebook

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Im Moment gibt es einige Entscheidungen des BVerfG zu Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 5 GG). Nach der „durchgeknallten Staatsanwältin (vgl. dazu den BVerfG, Beschl. v. 29.06.2016 – 1 BvR 2646/15 und Die „dahergelaufene, durchgeknallte, widerwärtige, boshafte, dümmliche, geisteskranke Staatsanwältin“, oder: Was bringt es?) haben wir dann jetzt noch den Polizeibeamten als „Spanner“ im BVerfG, Beschl. v. 29.06.2016 – 1 BvR 2372/15.

Ein Gedanke zu „Der Polizeibeamte als/ist „ein Spanner“, oder: Und nochmals Facebook

  1. WPR_bei_WBS

    Mh, mit welchem Wort sollte man den sonst seinem Frust in Form eines Werturteils Luft machen können? Spanner wurde in meiner Sozialisation in der Tat nicht zwangsläufig aufs sexuelle bezogen, sondern allgemein auf einen … wie nenne ich es jetzt … sagen wir mal „Glotzer“ (man sieht, es fällt mir schwer, ein anderes Wort zu finden). Stalker fällt mir da noch ein, aber der Begriff wird einem dann evtl. auch um die Ohren gehauen, weil der Begriff ja mittlerweile auch in die juristische Praxis Einzug gehalten hat.

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