Der Wochenspiegel für die 15. KW. steht an. Und natürlich hat es in der vergangenen Woche ein beherrschendes Thema gegeben, nämlich das „BEG“, das „Böhmermann/Erdogan/Gate“. Ich habe überlegt, ob ich dazu wieder – in der vorigen Woche – hatte ich einige Beiträge zusammengestellt – etwas bringe. Aber: Ich habe mich dagegen entschieden. Denn nach gefühlt 25.000 Beiträgen zu dem Thema – nur die „Bäckerblume“ und die „Apothekerzeitung“ haben noch nichts dazu geschrieben – ist das Thema für mich so ausgekaut und ausgelutscht, dass jedenfalls ich derzeit nichts mehr dazu lesen mag.
Nach der Entscheidung der Bundesregierung vom Freitag nehmen die Dinge dann jetzt ja auch ihren Lauf. Und das ist auch gut so. Da ja sowohl Herr Böhmermann als auch Herr Erdogan „durchfechten“ wollen, werden die anstehenden Fragen dann irgendwann vom BVerfG – oder vielleicht sogar dem EGMR? – entschieden und das kann dauern. Ich werde in diesem Jahr 66 Jahre alt. Bei der vorauszusehenden Verfahrensdauer kann es sein, dass ich das Verfahrensende nicht mehr erlebe, Herr Erdogan ist immerhin auch schon 62, er also vielleicht auch nicht. Das erste täte mir leid, das zweite wäre mir ziemlich egal. Ich hoffe nur, dass die zuständige Staatsanwaltschaft vielleicht von § 24 Abs. 2 Nr. 3 GVG Gebrauch macht und Anklage beim LG erhebt. Dann geht es schneller und es muss sich nicht ein „armer“ Amtsrichter mit den beiden Kontrahenten herumschlagen; wegen der Auswirkungen der Tat würde ich das Opfer laden 🙂 .
So, das vorab und dann zu den anderen Themen der Woche. Das waren:
- So mancher Anwalt träumt von einem Stundenhonorar iHv 450,- Euro….
- Vom Saulus zum Paulus? AG Dessau-Roßlau verpflichtet Behörde zur Herausgabe der ES 3.0-Messdaten,
- Die spinnen, die Bayern!,
- „…wie das Loch vom Plumpsklo.“, „Am liebsten hätten Sie mich vergast…“,
- AG Halle (Saale): Rückt die Behörde die Messdaten nicht heraus, wird die Sache zurückverwiesen,
- Per Haftbefehl gesuchter Straftäter beantragt Sozialhilfe,
- Rettungssanitäter beklaut bewusstlosen Patienten – Kündigung!,
- beA startet zum 29. September 2016!,
- Die Selbstaufopferung im Straßenverkehr (angelehnt an: BGH VI ZR 217/61),
- und dann war da noch: Frau darf Leiche ihres Mannes nicht frisch halten.