„The Winner is“….. „The Winner is?“, ja, aber keine Sorge, lieber Leser. Sie sind hier nicht bei der Vergabe der Blogs-Oscars. Aber man ist schon bei einem Ranking. Und das hat für mich 2016, obwohl das Jahr so kurz ist, mit Sicherheit Beatrix von Storch gewonnen. Ich denke, die meisten werden diese Dame inzwischen kennen. Es ist die Afd-Vizechefin, auch Europaparlamentarierin, die in der vergangenen Woche, um es gelinde auszudrücken, einen großen Bock geschossen hat.
Es geht um die „Schießbefehl-Affäre“ von AfD-Chefin Frauke Petry, die ja ggf. auch auf Flüchtlinge an den Grenzen schießen (lassen) will (vgl. z.B. hier aus Zeit-online). In die hatte sich Frau von Storch eingeschaltet. Auf Facebook hatte sie die Frage eines Facebook-Users, ob sie (auch) Frauen mit Kindern den Grenzübertritt mit Waffengewalt verhindern wolle, mit „Ja“ beantwortet. Das hatte mit Recht Empörung ausgelöst. Frau von Storch nahm dann die Aussage teilweise zurück, hielt aber an Gewalt und Schießen gegen nur die Mütter fest.
Nun kommt der „zweite Streich“. Der Stern berichtet:
„Wie der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe unter Berufung auf Parteifreunde berichtet, habe Beatrix von Storch ihre Aussage mit einem „technischen Fehler“ zu rechtfertigen versucht. Sie sei auf ihrer Computermaus „ausgerutscht“, heißt es weiter in dem Artikel.
Beatrix von Storch wollte Frauke Petry beispringen
Offenbar bereut die AfD-Politikerin ihr Wort und soll eingeräumt haben, „Mist gebaut“ zu haben. Als Motiv gibt sie an, sie habe ihrer Parteichefin Frauke Petry „doch nur helfen wollen“. Petry hatte zuvor einen Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge ins Gespräch gebracht.“
Also, so einen Blödsinn/Quatsch habe ich schon lange nicht mehr gelesen, nicht der „Stern“ ist gemeint, sondern Frau von Storch. Und in einem Strafverfahren würde man bei der Einlassung wahrscheinlich argumentieren, dass sie so abenteuerlich ist, dass ihr die Unwahrheit auf der Stirn geschrieben steht (nun ja man würde da anders formulieren, aber das meinen). Dümmer und schlimmer geht nimmer. Es war also die Maus und nicht der Storch/die Störchin. Aber wie kann denn eine PC-Maus „abrutschen“ und dabei ein „Ja“ produzieren? Wenn ich mal auf meine Tastatur schaue: Das „J“ und das „A“ liegen weit auseinander. Da liegen Welten dazwischen. Also: Hätte sie doch bloß den Mund gehalten und sich nicht zur Sache eingelassen. Reden ist eben Silber und Schweigen Gold, um im Bild zu bleiben. Wobei Silber und Gold mir dann doch ein wenig zu viel Edelmetall für einen solchen Blödsinn ist. Aber ein Gutes hat das Ganze dann doch. Es entlarvt die Sprecherin nun endgültig ……….
Und da ja heute Rosenmontag ist: Beatrix von Storch Kostüme sind in Köln ausverkauft 🙂 .
Internet ist eben noch Neuland. Für die Frau Storch, wie auch machen Journalisten oder Anwalt.
Abrutschen geht recht simpel: Man will schreiben „Ja. Aber nur wenn XYZ…“ oder „Ja. Und zwar in allen Fällen, in denen xyz“ o.Ä. und posted eben versehentlich das Satzfragment „Ja.“.
Oder man schreibt „Ja.“ und denkt sich dann „man, das kannste so nicht bringen, das kommt in den falschen Hals!“ und will auf den direkt neben [Absenden] liegenden Abbrechen/Cancel/…-Button klicken.
Das geht also wirklich, so IRL. Sagt ein leidgeprüfter Mitleser, der in vielen Blogs die Möglichkeit zum Editieren von Kommentaren für z.B. 5 Minuten vermisst (Grüsse auch an Hr. Hoenig 😉 ).
Ach ja? Und das bei Facebook, wo ich jeden Kommentar nachträglich bearbeiten und löschen kann….?
Es geht nicht um das Editieren in Blogkommentaren – auch da könnte man ja nachlegen.
Vielen Dank für die Aufklärung, Herr Burhoff.
Daran sehen Sie, dass ich auch noch in #Altland bin :). Ich habe gar keinen Facebook-Account.
Internet bildet, sage ich doch 🙂
Der Kollege Hoenig findet Luftangriffe auf Städte, mithin Frauen und Kinder, auch richtig toll. Bekommt er jetzt auch ne Blog-Watsch’n, oder gibt es besondere Gründe dafür, das für gut zu befinden? Meines Wissens hat er nicht einmal halbseiden den Versuch unternommen, da zurück zu rudern.
Ich möchte Frau Storch nicht um ihren Preis bringen, aber preiswürdig ist auch die Einlassung einer Plagiatorin, die angab, einen Roman zu Übungszwecken abgetippt zu haben. Diese Tippübung fand sie Jahre später auf einem USB-Stick und hielt das Werk dann für ihr eigenes 🙂
http://www.selfpublisherbibel.de/abgetippt-nicht-abgeschrieben-plagiats-affaere-um-erfolgreiche-indie-autorin/
Kann die „Qualität“ der Einlassung nicht im Hinblick auf die §§ 11, 12 UZwG dahinstehen?
@ Neric: was hat das denn mit der Einlassung zu tun?