Nach den schrecklichen Ereignissen von Freitagabend hatte ich schon gestern überlegt, ob es eigentlich angemessen ist, in den kommenden Tagen weiter zu bloggen zu juristischen Themen/Entscheidungen, die nun nicht unbedingt der Nabel der Welt sind. Aber ich habe mich dann dazu entschlossen, die Dinge hier im Blog ganz einfach weiter laufen zu lassen. Im Netz – es war bei der TAZ – habe ich das gelesen, was wir derzeit so oder ähnlich an vielen Stellen lesen „Terror will Angst machen, islamistische Terroristen wie der IS zielen auf den Kern unseres Lebens: auf unsere Freiheit und Demokratie, auf eine Gesellschaft, in der Menschen mit unterschiedlicher Herkunft, vielfältigen Meinungen und Lebensentwürfen friedlich zusammen leben. Schränken wir das ein, haben die Terroristen schon eine Schlacht gewonnen.“ Und daher: Es gab gestern Beiträge, es gibt heute den Wochenspiegel und es wird nachher auch den Sonntagswitz geben. Es geht weiter und es muss weiter gehen. Nicht, dass es weiter geht, ist m.E. die Frage, sondern das „Wie“.
Ich berichte dann heute über:
- Zschäpe-Erklärung: Der entlarvende Urlaub des Dr. Borchert, oder: Verteidiger als Zaungäste, oder:
Von Wahlanwälten und Pflichtverteidigern, für mich inzwischen eine „Posse“ – so schlimm das auch klingt, - EGMR erklärt der deutschen Justiz die Unschuldsvermutung,
- Delikte, gegen die es keine Verteidigung gibt und das Pech der intellektuell Herausgeforderten,
- Ferrari verunfallt bei 200 km/h an Bodenwelle auf der Autobahn – Land hatte Kenntnis und haftet zu 50%
- Richter und Talkshow,
- Hausdurchsuchung wegen des Aufrufs einer einzelnen Datei auf frei zugänglicher Webseite,
- zum Dauerbrenner Aktenkopien: Immer Ärger mit den Kopierkosten…
- „Dashcams“ im Straßenverkehr: Erlaubt? – Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
- Fahrlässige Gewässerverunreinigung bei einem Verkehrsunfall?,
- Überlange Postlaufzeiten – und der erforderliche Vortrag für die Wiedereinsetzung.
Aber: Etwas anders sollte es dann heute hier doch sein. Es gibt deshalb ein anderes Beitragsbild.