Heute ist für mich der Tag, die allgemeinen Themen (in eigener Sache), die während meines Urlaubs liegen geblieben sind, aufzuarbeiten – in der Hoffnung, dass der ein oder andere am Feiertag Zeit findet, die Beiträge zu lesen (vgl. hier dann schon: I will stay, oder: Die (unnötige) Diskussion um das JuraBlogs Bezahlmodell).
Zur nachfolgende Frage habe ich länger überlegt, ob es sich lohnt, dazu überhaupt einen eigenen Beitrag zu machen, oder, ob ich es, um mich nicht erneut zu ärgern, nicht lieber lasse. Ich habe mich dann aber doch für den Beitrag entschieden. Ich kenne mich: Es nagt dann doch an mir 🙂 .
Ich erinnere: Ich hatte in meinem „Urlaubsbeginn-Posting“ am 12.05.2015 darauf hingewiesen, dass ich für einige Tage in Urlaub bin (siehe: Leinen los – bin dann mal weg….“. In dem Beitrag heißt es dann u.a.. auch:
„Allerdings müssen sich die Kommentatoren bis zu meiner Rückkehr damit abfinden, dass ich für die Zeit meiner Abwesenheit vom heimatlichen Arbeitsplatz die Kommentarfunktion abgestellt habe. Ist sicherer und erspart mir nach Rückkehr dann das Löschen der ganzen Spam-Kommentare.“
Und das Vorgehen hat einem potentiellen Kommentator (?) nicht gepasst. Er hat mir eine böse Mail geschrieben, die mich unterwegs erreicht hat. Ich kann daraus nur noch sinngemäß zitieren, da die Mail in den Tiefen der Ostsee verloren gegangen ist, warum auch immer.
Der Absender beklagte sich über das Abstellen der Kommentarfunktion. Das sei „öffentliche Zensur“ und ich sei wohl „zu feige“, auch während meines Urlaubs, Kommentare „zu ertragen“. Es sei ja auch wohl kein großes Problem, den Spam auch während der Abwesenheit zu bearbeiten.
Wie gesagt: Der genaue Wortlaut ist in der Ostsee verloren gegangen und damit auch die Absenderadresse, so dass ich dem Absender auch nicht direkt, sondern nur hier antworten kann. Also:
„Lieber Kritiker,
über Ihre Mail bin ich – gelinde ausgedrückt – erstaunt. Wenn ich ehrlich bin: Ziemlich verärgert. Denn ich bin weder „zu feige“, auch während meines Urlaubs Kommentare entgegen zu nehmen, noch ist der Vorwurf „öffentliche Zensur“ berechtigt, wenn ich alle (!!!) Kommentare zu den während des Urlaubs eingestellten Beiträgen ausschließen. Das ist nichts anderes als Verschaffung von zusätzlicher Urlaubszeit und dient dem innerfamiliären Frieden, weil ich nicht auch während des Urlaubs noch dauernd das Blog und ggf. eingehende (Spam)Kommentare im Augen behalten muss. Ich habe mit den übrigen Nachrichten schon genug zu tun. Und die angefahrenen Städte waren zu schön, um in ihnen die Zeit mit (Spam)Kommentaren aus dem Blog zu vertändeln.
Im Übrigen weise ich darauf hin: Der „BOB“ ist mein Blog und daher ist es meine Entscheidung, ob ich überhaupt, wenn ja, wann und wie, Kommentare zu meinen Beiträgen zulasse. Die Entscheidung überlassen Sie bitte mir und schreien nicht gleich „Zensur“, wenn die Kommentarfunktion mal für 10 Tage deaktiviert ist. Jetzt können Sie wieder kommentieren, wenn Sie wollen, und Ihren Frust über die „Zensur“ hier auch öffentlich los werden. Allerdings gilt jetzt: Sie können kommentieren. Ob ich mit Ihnen – oder anderen Kommentatoren – diskutiere und Ihren Kommentar kommentiere und wenn ja, wie oft: Das ist ebenfalls meine Entscheidung. Und die haben Sie zu akzeptieren.
Mit dennoch freundlichen Grüßen“
Ich hoffe, er/sie liest es.
Tja, da stellt sich in der Tat die Frage, ob man einem derartigen Ignoranten noch antworten soll – meine Antwort wäre gewesen: Schlicht ignorieren.
Wenn man im Urlaub die Kommentare im Blog nicht überwachen kann oder will (schließlich ist Urlaub), hat das mit „öffentlicher Zensur“ eben so wenig zu tun wie mit Feigheit, sondern mit Klugheit und ggf. auch leidvoller Erfahrung mit Quatschköpfen, die irgendwelchen Unsinn in den Kommentaren verzapfen und den Blogautor in die durchaus nicht abwegige Gefahr bringen, hierfür auch noch verantwortlich gemacht zu werden.
Und allen Lesern, denen das nicht passt (und/oder die es nicht verstehen), bleibt es selbstverständlich unbenommen, das Blog mit künftiger Absenz zu „strafen“.
Machen Sie sich nichts draus. Es war ne gute Entscheidung – gibt es doch genug Trolle, die nur auf Krawall gebürstet sind und mit Ihrer verbalisierten Psychose diverse Foren zumüllen.
eben: Don`t feed the troll 🙂
Inhalte, für die man im Zweifel verantwortlich ist, wird gerade ein Rechtsanwalt ohne stichprobenartige Prüfung nicht zugänglich machen. Und wenn man im Urlaub ist, kann man solche Sorgfaltspflichten nicht erfüllen, weshalb die vorübergehende Deaktivierung der Kommentarfunktion folgerichtig war.
Es ist wohl in der Tat das Beste, auf solch einen Unfug nicht zu antworten.
Ich hoffe, jene Lichtgestalt des „Meinungssagens“ hat den Urlaubszweck nicht nachhaltig beeinträchtigt. Denn frisch erholt ist gut geblogged…
Guten Abend,
erstmal ich hoffe Sie konnten sich gut erholen. Und bezüglich der Email fällt mir nur eins ein.
Wer solche Fans hat braucht keine Feinde mehr!
*Kopfschüttel*
Da diese Seite „Ihre“ Seite ist, stellen Sie die Regeln. Wem dies nicht gefällt, der muss die Seite nicht besuchen. Ich freue mich hier über frische Infos, manchen Blick über den Tellerrand und die Eigenwerbung hat immerhin schon zu Buchkäufen geführt 😉 Das man bei einem Blog die Kommentarfunktion nicht unüberwacht laufen lassen kann ist doch evident: neben streitbaren Beiträgen noch Werbung für Viagra und verfassungsfeindliche Organisationen durchlaufen zu haben brächte ja nicht nur Spott. Und im Urlaub hat selbst ein Anwalt mal Ruhe verdient….
Ich vermute mal es wird sich niemand melden.
Die Abschaltung der Kommentarfunktion war meiner Meinung nach der richtige Schritt – in dem Zeitraum wird man das als Leser doch wohl verkraften können. Das mit den Spam-Kommentaren wird oftmals unterschätzt, da sammeln sich gerne (Un-)Massen an Kommentarmüll an.
Außerdem macht man nicht Urlaub um sich um allerlei andere Belange zu kümmern.
Am besten nicht drüber aufregen, ist kaum die Zeit wert 🙂
wenn ich nur sehe, was ich allein heute schon moderieren musste 🙁
Danke für Ihre großartige Arbeit! Der Fleiß, der dahinter steckt, ist einfach immens.