Ich hatte ja bereits zweimal über meine Probleme mit dem AG München und der Anforderung des AG München, Urt. v. 05.02.2014 – 343 C 28512/12 – berichtet. Einmal am 09.03.2015 mit: Die Dickfelligkeit des AG München, oder: Ich bin es leid und dann am 20.03.2015 mit: Die Dickfelligkeit des AG München, oder: Ich bin einen Schritt weiter. Nun kann ich ein drittes Mal berichten, allerdings: So richtig weiter bin ich nicht. Also:
Inzwischen hat sich mit Schreiben des AG München v. 25_03_2015 der Präsident des AG München gemeldet und mir auf mein Schreiben vom 08.03.2015 – meine Dienstaufsichtsbeschwerde – geantwortet. Nun, so richtig weiter kommt man damit nicht, wenn man liest:
„Sehr geehrter Herr Burhoff,
in der Anlage übersende ich Ihnen das von Ihnen angeforderte Urteil in anonymisierter Form. Von der Erhebung von Kosten wird abgesehen.
Das Amtsgericht München erhält tagtäglich eine Fülle von E-Mails, die sowohl anhängige Verfahren. Anfragen und Mitteilungen aller Art wie auch nicht selten Unsachliches enthalten. Die Mitarbeiter der zentralen elektronischen Eingangsstelle sind gehalten, jede der eingegangenen Nachrichten zu prüfen und bei Veranlassung an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Jedoch wird auch zur Information des Absenders die auch an Sie versandte Antwortmail geschickt. Soweit ein Aktenzeichen angegeben und die Weiterleitung veranlasst ist, wird die Nachricht an die zuständige Stelle weitergeleitet. Bei der Fülle von E-Mails ist es jedoch durchaus möglich, dass eine Nachricht hierbei übersehen wird.
Hinsichtlich der Anforderungen von Urteilsabschriften erfolgt eine Versendung ohnehin nur in geschwärzter Form und – von Ausnahmen abgesehen – gegen Kostenerstattung. Eine Übermittlung per E-Mail an Antragsteller ohne Adressanten scheidet aus. Zuständig für die Erteilung von Urteilsabschriften ist die jeweilige Abteilung. Soweit veranlasst werden E-Mail-Nachrichten dorthin übermittelt.
Presserechtliche Anfragen werden an die Pressesprecherin weitergeleitet. Ihr Schreiben wurde zum Anlass genommen darauf hinzuweisen, dass presserechtliche Anfragen zuverlässig an die Pressestelle weitergeleitet werden.
Abschließend möchte ich jedoch auch um Verständnis bitten, wenn bei der Masse von E-Mails und teilweise nicht ernstlich gemeinten Mitteilungen eine E-Mail- Nachricht (insbesondere mit „Hallo“ und ähnlichem) unbeantwortet bleibt.
Mit freundlichen Grüßen…“
Vorab: Einen Schritt weiter bin ich an einer Stelle. Das angeforderte Urteil habe ich jetzt zweimal erhalten. Einmal am 19.03.2015 – offenbar dann von der Geschäftsstelle/Pressestelle – gegen Aufgabe der Kosten von 12 € und einmal jetzt vom Präsidenten kostenlos. Die Kopie vom Präsidenten ist schöner. 🙂
Weiter bin ich auch – und einige meiner Kommentatoren wird es freuen – an einer an andern Stelle: Auf Mails und Schreiben, die „teeniehaft“ mit „Hallo“ eingeleitet werden, wird in Bayern – zumindest beim AG München – nicht geantwortet. Auch dann nicht, wenn sie erkennbar ein ernsthaftes Anliegen verfolgen und wenn an dessen Erledigung insgesamt drei Mal erinnert wird. Das wäre doch gelacht, wenn wir dem Anfragenden nicht Anstand und Sitte beibringen würde. Interessante Frage in dem Zusammenhang: Ist der Präsident des AG München selbst auf dieses Argument/diese Idee gekommen oder hat er ggf. die Kommentare hier im Block gelesen oder handelt es sich bei den anonymen Kommentatoren möglicherweise sogar um den Präsidenten des AG München 🙂 ?
So weit, so gut. Nur, Herr Präsident: Leider haben Sie übersehen – bewusst oder unbewusst ?? -, dass meine erste und auch die letzte Anfrage schön sittsam und im voraus eilenden Gehorsam überschrieben war mit „Sehr geehrte Damen und Herren…“. Auf die Anfragen hätte also – auch nach der eigenen „Einlassung“ – dann doch vielleicht geantwortet werden sollen/müssen, zumindest auf die vierte Anfrage. Aber nichts. Und auch aus dem Schreiben vom 25.03.2015 erschließt sich mir nicht bzw. bleibt offen, warum denn nun keine Reaktion erfolgt ist. Wer hat denn nun geschlampt: Geschäftsstelle oder Pressestelle? An der Antwort drückt man sich präsidial vorbei.
Ich weiß noch nicht, wie ich nun mit der Sache umgehe. Nochmals nachhaken oder die ganze Geschichte dem vorösterlichen Frieden zuführen? Mal sehen. Aber immerhin: Mein eigentliches Ziel ist erreicht. Ich habe das Urteil erhalten – und nun sogar zweimal.
Nervig, wie Behörden ständig mit „Überlastung“ durch „viele Anfragen“ und ähnlichem argumentieren. Das wäre ja ok, wenn unerwartete Umstände vorlägen. Aber wenn es zum Dauerzustand wird, ist das einfach eine Bankrotterklärung, dass man seinen Laden nicht im Griff hat. Oder eine faule Ausrede.
Wenn Sie jetzt nochmals nachhaken, kommen Sie endgültig in die Querulantenkartei. Wie mit späteren „Eingaben“ solcher Personen umgegangen wird, dürften Sie aus Ihrer aktiven Zeit als Richter noch wissen.
Wen wollen Sie denn als nächstes in dieser Sache behelligen? Den Justizminister?
Im Übrigen waren es sicherlich noch goldene Zeiten, als noch keine email-Adressen der Gerichte existierten und damit nicht mal eben jeder Hinz und Kunz die Poststelle mit unsinnigen Anfragen (die nach Ihrer Theorie ja alle sinnvoll beantwortet werden sollen) zumüllen konnte.
Es ist nicht im Sinne des Steuerzahlers, für derlei Unsinn zig Mitarbeiter vorzuhalten. Soviel dann noch zur Einlassung des Lesers „Fry“.
Wenn Sie in dieser Sache weitermachen, können Sie ja speziell dafür das Don-Quichotte-Blog aufmachen.
Na ja, gleich nur wegen eines „Hallo“ die Antwort zu verweigern, ist schon sehr hochnäsig und fernab des täglichen Lebens.
Das vertraute „Hallo“ verwende ich ausschließlich gegenüber Mandanten, die es mir gleichtun, nicht gegenüber Gerichten (außer, der Richter schreibt mich selbst so an). Dafür aber unterlasse ich bei Schreiben an Gerichte, StAs und Polizeistationen stets das „Hochachtungsvoll“ und grüße stattdessen freundlich.
Gegenüber Kollegen, grüße ich immer freundlich und kollegial – auch die kleine Minderheit unter ihnen, die es irgendwann aus irgendeinem Frust/Ärger nicht (mehr) tun, sondern mich ihre „vorzügliche“ oder „geschätzte Hochachtung“ wissen lasse (klar, dass sie das Gegenteil meinen).
Nebenbei: Haben Amtsgerichte nicht Direktoren anstelle von Präsidenten? Oder ist das im größten Freistaat Deutschlands anders?
Große Amtsgerichte haben eigentlich überall Präsidenten.
@ El Presidente: In der Kartei bin ich wahrscheinlich eh schon. 🙂
Im Übrigen: Man kann m.E., wenn man will, einen Anfrage schon ansehen, ob sie sinnvoll ist oder nicht. Was soll ich denn bitte anderes schreiben, als dass man mir bitte eine Urteilskopie schickt und man mir die Kosten aufgeben kann. Das hat doch nichts mit zumüllen zu tun.
Im Alltag nerven und hindern diese ganzen Verzögerungen ungemein. Und das ist Schade.
Zum Thema „wie ich mit der Sache umgehe“ lege ich Ihnen den Ratschlag Papst Johannes XXIII. ans Herz, der einem Zeitgenossen empfahl: „Nimm Dich nicht so wichtig!“
Hallo Herr Nemetz,
wenn Sie Schreiben, die mit „Hallo“ beginnen, ohnehin nicht lesen, darf der interessierte Bürger Ihnen dann schriftliche Beleidigungen zusenden, wenn Ihnen nur ein „Hallo“ vorangestellt ist?
Werden Schreiben gelesen, die mit „Hi“, „Grüß Gott“, „Salem Aleikum“ oder gar ganz ohne Anrede beginnen, dem gleichgestellt?
Mit vorzüglicher Hochachtung
H. Allofs
Pingback: Fundstücke März 2015 – Email-Knigge am AG München, Beweiskraft des Tatbestands, Lernmethoden | zpoblog.de
@ Scharfrichter: Das ist doch nicht eine Frage, ob ich mich wichtig nehme, sondern wie die Justiz mit solchen Anfragen umgeht und warum man vier Anfragen und eine DAB braucht, um an eine Urteilskopie zu kommen. Wer sich wichtig nimmt, ist die Justiz, bei der man nicht mit „Hallo“ angesprochen werden möchte. Es ist nur lächerlich das Argument und es trifft im Übrigen auch noch nicht mal den Kern der Sache.
Wer wollte es noch leugnen, angesichts von Milliarden Indizien und Millionen Beweisen in praktisch ALLEN „Rechts“gebieten:
Mag die Justiz sein, was sie will – als „rechtsstaatlich“ ist sie vom Bürger, ja auch von zunehmend mehr Juristen nicht mehr wahrnehmbar und auch als solche nicht mehr erlebbar – bestenfalls in vereinzelten Ausnahmefällen.
Ich frage mich:
WER hat jene Leute, die heute die deutsche Justiz verkörpern, derart ausgebildet und warum?
Wem nützen denn SOLCHE Zustände?!
Doch letztlich niemandem?
Warum wird an keiner der juristischen Fakultäten das Fach Ethik obligat gelehrt, warum nicht als Prüfungsfach geführt?
Warum findet keine regelmäßige Supervision statt?
Wem nützt es, wenn das Schicksal des Rechtsuchenden von der Laune der beteiligten Berufsjuristen und dem gerade mal herrschenden Zeitgeist abhängt?
Was ist ein Recht ohne Ethikm ohne belastbare und dauerhafte ethische Grundsätze überhaupt wert?
Woher rührt die Kaltschnäuzigkeit des Standes gegen das Urteil der Bürger über ihn?
Wie kommt man mit derart wenig und dann auch noch völlig falsch akzentuiertem Ehrgefühl über die Runden?
DEr Juristenund Beamtenstand ist heute im Volke verhaßter denn je! Die folgen kann sich jeder ausrechnen! Ja! AusRECHNEN!
Daß dies alles auf Dauer nicht gut gehen kann und in einem Blutbad enden wird, ist doch anhand einschlägiger historischer Analogien bereits nicht mehr zu übersehen, pfiffige mathematik/Informatikstudenten schreiben schon Computersimulationen, die den Crashzeitpunkt vorausberechnen können …
Ich kann nur zur Vernunft mahnen!
Staatsvernunft statt arrogante, selbstherrliche Staatsgewalt!
Und:
Natürlich ist dies verallgemeinerbar, angesichts von Millionen Fehlurteilen, die schon weltbekannt sind (ich erinnere nur an die Millionen Kinder die per Sorgerechtsentscheid von einem Elternteil abgetrennt werden – mit verheerendsten Folgen für Individuum UND Gesellschaft! Nur EIN Gebiet von vielen!)
Die Grundsätze des Rechtsstaatsprinzipes sind doch längst verkündet und allgemein bekannt! Warum spielen sie dann in der tägliche Rechtspraxis bestenfalls noch die Rolle einer unverhofften, zynischen Belustigung?!
Die Justiz soll doch das gesellschaftliche Leben LEICHTER machen und nicht zu einer Hölle, zu einem Minenfeld für die Bürger, oder?!
Das Rechtsdenken und Rechtshandeln in den Kategorien arroganten, auf Machtspiele abstellenden römischen Imperialrechtes hat sich doch schon mehrfach als historisch und rechtlich desaströs erwiesen – warum läßt man in der Justiz von diesem verderblichen Tun nicht endlich ab und schafft endlich ein neues, besseres, humanistischeres und praktikableres Recht?!
Die Väter des Grundgesetzes haben diese Möglichkeiten doch ausdrücklich eingeräumt, wohl wissend, daß römisches Imperialrecht uhnd Demokratie sich gegenseitig ausschließen – der Untergang der Römischen Republik hat es ja schon vor zweitausend Jahren bewiesen?
Mir kommt dieses Rechtssystem seit langem vor, als wolle es mit einem Faustkeil eine Mondrakete schnitzen. Das KANN nur schiefgehen – aber niemanden scheint dies zu stören.
ImGegenteil, die Ermahnungen stören – wie – nachlesbar – schon in biblischen Zeiten …
Macht und Recht sind grundsätzlich unvereinbar – aus trivialsten logischen Gründen! Warum wird an den Juristischen Fakultäten nicht auch das Fach Logik gelehrt?!
Der Bürger als Objekt? Arroganz und Laxheit als „Ermessensspielraum“ getarnt? Das mag bequem sein, führt aber sozialdynamisch REGELMÄSSIG in die Katastrophe – erst für den einzelnen Rechtsuchenden, der seines Rechtes unverdient verlustig geht – dann für immer mehr Bürger, schließlich endet alles im Desaster, nicht selten dann im Blutbad – denn das Leben volgt -im gegensatz zum Recht – WIRKLICH unumstößlichen Gesetzen – unsere menschengemachten sind eher „Regeln“.
Grenzt es nicht an Selbstmord, einen sachlich gefährlichen Sachverhalt per Gerichtsbeschluß für ungefährlich zu erklären, eine biologisch leibliches Kind für nicht leiblich und umgekehrt?
Wer soll, wer kann sowas noch ernstnehmen?
wie lange noch wird es möglich sein, derartigen Unsinn mittels staatlicher Gewalt wider beßres Wissen durchzusetzen?
Die Qualität sowohl der Gesetzgebung als auch der Rechtsprechung, besonders aber des Verfahrensrechtes, könnte mit mehr Logik, mehr Vernunft, mehr Fachkunde, mehr Nüchternheit und Ernsthaftigkeit, vor allem aber mehr Gelassenheit und Milde leicht um Größenordnungen gesteigert werden! Die Beispiele sind Legion!
Muß es denn wieder und wieder zur Katastrophe kommen.
Warum merken die „Eliten“ nie, wenn sie den Bogen überspannt haben, einen verhängnisvollen Holzweg beschritten?
Müssen sich denn stets und regelmäßig die Ereignsisse von Paris 1793-95 variantenreich wiederholen, ehe wieder für ein paar Jahre Ernüchterung und Zurückhaltung im Justizapparat möglich werden?
Könnte es sein, daß die Justiz ein massives Personalauswahlproblem hat und meist persönlich Ungeeignete, weil Selbstherrliche zum Dienst zuläßt?
Warum tut sich der Apparat so kollossal Schwer, OFFENSICHTLICHE und sachlich undiskutierbare Fehler zuzugeben und zu korrigieren??
Warum werden offenbar werdende personelle Untauglichkeiten nicht in aller Stille innerhalb des Systems bereinigt, warum sind Arroganz, Kaltschnäuzigkeit, Zynismus und Größenwahn in dieser Branche, die sensibler ist als selbst die Medizin, kein Entlassungsgrund??
Ich kann nur mahnen, weil viel zu alt, um nochmal von vorn zu beginnen …
Könnte es sein, daß die Bezüge von Berufsjuristen um Größenordnungen zu hoch sind und zu hochfahrendem Verhalten verleiten?
Es mag stimmen, daß man sich SELBST nicht so wichtig nehmen sollte – diesen herrlichen Beruf aber schon, oder?
ach, sehen Sie es gelassen, immerhin erwartete man keinen Lebenslauf oder ähnliches. Mein jüngstes Erlebnis war, dass man folgendes wollte:
a) eine seriöse Emailadresse (nen, twister als Name reichte nicht aus, Vorname, Nachname musste sein bevor ich überhaupt eine Antwort bekam und da hieß es dann eben, dass man die vorherigen Mails wegen der Emailadresse für Spam gehalten hatte… aehm…?)
b) eine kurze Erläuterung, zu welchem Zweck ich xy will und wofür es gedacht ist
c) schließlich und endlich eine Erläuterung, wer ich bin
d) eine kurze Erklärung, wieso sich eine Österreicherin denn für diese Belange interessiert, die och letztendlich nur Deutsche betreffen
(dass .at nicht bedeuten muss, österreichisch zu sein, dass es auch in A Deutsche gibt usw. ist wohl noch unbekannt)
es handelte sich übrigens um eine Anfrage nach den Öffnungszeiten eines Jobcenters 🙂
die haben eine andere nasen als wir bürger ,die kennen unser alltag nicht
>Wenn Sie jetzt nochmals nachhaken, kommen Sie endgültig in die Querulantenkartei. Wie mit späteren „Eingaben“ solcher Personen umgegangen wird, dürften Sie aus Ihrer aktiven Zeit als Richter noch wissen.
Als Bürger wäre man schon in der Querulantenkartei, weil man als Bürger das böse Wort: „Dienstaufsichtsbeschwerde“ geschrieben hätte. Weil ein Bürger gar nicht wissen kann was das ist kann es nur bedeuten, dass er damit Richter beleidigen will. Ansonsten werden eben andere Sachverhalte gesucht, die man als Beleidigung auslegen kann.
Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO)
§ 17 AGO – Bearbeitung besonderer Fälle
(1) Enthält ein Eingang grobe Beschimpfungen oder Beleidigungen von Behörden, Behördenangehörigen oder Dritten und ist er nicht an eine Frist gebunden, wird dem Absender mitgeteilt, dass der Eingang wegen der ungehörigen Form nicht bearbeitet wird. Die Mitteilung kann unterbleiben, wenn kein bestimmter Antrag gestellt ist. Die Abgabe an andere Behörden und die Möglichkeit strafrechtlicher Verfolgung bleiben unberührt.
Das bedeutet, dass der Präsident des LG als Dienstaufsicht erstmal innerlich gedanklich aufgrund von Äusserungen einen Strafprozess durchführt und dann die Schuld des Beschwerdeführer feststellt. Je schlimmer das Dienstvergehen ist über das man sich beschwert um so grösser ist natürlich auch die Beleidigung mit denen man nun nicht mehr gehört werden kann.
Dann fabuliert der bayrische Präsident auch gerne mal einen Strafantrag gegen den Bürger zusammen zB. weil der Prolet eine Entscheidung eines Richter „Rechtsbeugung“ nannte dazu isoliert er die Äusserung aus dem Schriftsatz. Es erfolgt dann eine Verurteiltung ohne jegliche Berücksichtigung des Kontextes bzw. der Begleitumstände oder eiener Anwägung gemäss §193 StGB, so wie vom Präidenten gewollt. Ein solches Vorgehen verstösst gemäss dem Verwaltungsgerichthof Sachsen gegen das Willkürverbot.
Aber noch besser ist, dass stets öffentliches Interesse vorliegt, wenn der Präsident einen solchen Antrag stellt, während der Bürger auf den Privatklageweg verwiesen wird 376/374 StGB.
Gemäss §374 Abs. 2 Satz 1 StGB ist der Dienstvorgesetzte Antragsbefugt (§77a/194 StGB) aber darüber, dass er nicht genau so auf den Privatklageweg verwiesen werden kann sagt das Gesetz nichts.
Das Recht liegt beim Richter, Der Richterkönig lebt!, FAZ 31.05.2015
…Das hat mit der Sozialisation im Rechthaben zu tun, aber auch damit, dass für den Richter das Urteil der Schlusspunkt seines langwierigen und gewiss ernsthaften Denkprozesses ist. Mimosenhaftigkeit ist nicht selten. Vielfach wird streitbare Kritik wegen ihres Stils zurückgewiesen. So braucht der kritisierte Richter auf das Sachargument nicht einzugehen. Das ist ein Kunstgriff aus der eristischen Dialektik. Dem Gegner wird Diffamierungsabsicht, ja der Wille zu persönlicher Verletzung unterstellt, um den Streit ad personam austragen zu können und von der Sachfrage abzulenken. Formuliert der Kritiker sanft und zurückhaltend, menschlich verständnisvoll und fachlich konstruktiv, so geht dies im akademischen Grundrauschen unter. Wissenschaftler, also die Juristen an deutschen Universitäten, sind nicht minder empfindlich.
Auf §17 AGO kann man sich natürlich in Bayern gut berufen. Bei demjenigen, der das macht wird aber im Grunde schon wieder die fachliche Inkompetenz sichtbar.
Artikel 103 Abs. 1 GG und Artikel 19 Abs. 4 GG sind unabdingbar und somit die die Verwaltungsvorschrift bereits Grundrechtswidrig. Desweiteren ist eine Verwaltungsvorschrift keine Rechtsnorm. Eine Verwaltungsvorschrift bindet nur die Verwaltung und den Bürger nicht direkt und daher ist es nur eine Gleichbehandlungsgrundlage, die sich gerade am Massstab der Grundrechte messen lassen muss.
Ein schönes Beispiel auch aus Coburg:
Es wurde ein Antrag auf Reisekostenerstattung gemäss ReiBek gestellt und der Antrag wurde am Tag des Termins vor dem Termin abgegeben:
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz vom 14. Juni 2006 Az.: 5110 – VI – 1930/03
zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Januar 2014 (JMBl S. 22)
Gewährung von Reiseentschädigungen (Reiseentschädigungsbekanntmachung – ReiBek)
1.3
Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten nach der Verhandlung, Vernehmung oder Untersuchung geltend gemacht wird.
Geschäftszeichen Datum
3 Cs 123 Js 10673/12 26.05.2014
Sehr geehrter Herr ,
bezugnehmend auf Ihren Entschädigungsantrag vom 07.03.2014, hier eingegangen am 12.03.2014, möchte ich Ihnen mitteilen, dass Sie als Angeklagter nicht zu den Anspruchsberechtigten nach § 1 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG gehören.
Eine nachträgliche Kostenerstattung ist zudem nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtspflegerin
Gemäss § 35a StPO ist eine Rechtsbehelfsbelehrung zu erteilen (LG Bautzen RPfleger 00, 183; Jung NJW 73, 985).
Eine entsprechender abweisender Antrag muss besonders sorgfältig begründet werden (OLG Düsseldorf JurBüro 81, 1540) zB. ist doch bereits die Frage nach welchem Ereignis eine nachträgliche Erstattung nicht möglich ist?
Ich hatte innerhalb von 7 Tagen sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt.
„Die Regelungen über Kostenerstattungen in Verfahren vor den Amtsgerichten finden sich in den Vorschriften der Zivilprozessordnung bzw. der Strafprozessordnung für Strafsachen. In Strafsachen erfolgt die Kostenfestsetzung, sofern es, wie hier offensichtlich, um Kosten eines Beteiligten geht, durch Kostenfestsetzung nach § 464 b der Strafprozessordnung – StPO -. Soweit es um Zivilverfahren geht, erfolgt die Kostenfestsetzung nach § 104 Abs. 1 der Zivilprozessordnung – ZPO -. Diese Regelungen der Zivilprozessordnung gelten im Übrigen auch für Kostenfestsetzungen im Sinn des § 464 b StPO, vgl. § 464 b Satz 2 letzter Halbsatz StPO. Danach entscheidet über den Festsetzungsantrag das Gericht des ersten Rechtszuges. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde nach § 104 Abs. 3 ZPO i.V.m. §§ 567 ff. ZPO statthaft. Die Beschwerde ist nach § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO entweder beim Ausgangs- bzw. beim Beschwerdegericht einzulegen. Nach § 572 Abs. 1 ZPO hat das Ausgangsgericht in jedem Fall eine Abhilfeüberprüfung vorzunehmen.“
Mittlerweile habe ich ca. 10 Dienstaufsichtsbeschwerden geschrieben an den Präsidenten des LG-Coburg, den Präsidenten des OLG-Bamberg (der den Präsidenten des LG wenigstens einmal aufgefordert hatte tätig zu werden) und bei Prof. Bausback dem Landesjustizminister.
Desweiteren habe eine Verzögerungsrüge eingereicht, die ich nach weiteren 6 Monaten Untätigkeit noch einmal wiederholt habe.
Und es geschieht gar nichts.
Kann es sein, dass die Entscheidung der Rechtspflegerin fachlich so dermassen inkompetent ist, dass es eine besonders schwere Beleidigung darstellt?
Deswegen aber auch statt die sofortige Beschwerde zu bearbeiten verfolgt man die geschädigten Bürger lieber mit Beleidigungsverfahren für die man sich die Zeit nimmt!
Prof. Bausback:
“…möchte ich Ihnen ganz allgemein mitteilen, dass das Bayerische Staatsministerium der Justiz alle Eingaben und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern sorgfältig prüft.”
„Die Justiz ist für die Menschen da. Sicherheit und Gerechtigkeit sind unser Anliegen”
Der Präsident des OLG-Bamberg:
“Über die Aufgaben, Zuständigkeiten und Dienstleistungen sowohl des Oberlandesgerichts als auch der Gerichte des hiesigen Bezirkes soll diese Homepage informieren und somit zu dem angestrebten Ziel einer bürgerfreundlichen und bürgernahen Justiz beitragen.”
Hallo, in der Kürze liegt die Würze 🙂