Der Aufreger des gestrigen Tages: 85.000 Blatt Kopien, Nachschlag: Offener Brief an einen Kommentator…

entnommen wikimedia.org Urheber Priwo

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Der Aufreger des gestrigen Tages waren die OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.09.2014 -III – 1 Ws 236/14Beschl. v. 22.09.2014 1 Ws 246+272/14; Beschl. v. 22.09.2014 – 1 Ws 247+283/14 und Beschl. v. 1 Ws 261/14; III – 1 Ws 307+312/14). Dazu hat es gestern eine ganze Reihe von Blogbeiträgen gegeben, so auch unser Posting: Mit der Sackkarre ins OLG, oder: Wie schaffe ich sonst 85.000 Blatt Kopien zum Senat?, zum Teil haben die Kollegen heute noch einmal nachgelegt. Ich habe es jetzt nicht geprüft, aber unser Beitrag war sicherlich einer derjenigen, der bei uns die meisten Kommentare bekommen hat. Von humorvoll – das waren die, die sich das Szenario an der Pforte des OLG vorgestellt haben und gerne dabei gewesen wären – bis zu recht bissig – das waren die, die dem Kollegen, der mir die Entscheidungen übersandt hatte – ich will es vorsichtig formulieren – „nicht folgen wollten“. Da ging es z.B, um die Frage des Ausdruckens, ob man (= der Verteidiger das alles gelesen habe“ und/oder wie man überhaupt die Aktenberge lagern könne. Der letzte Kommentar stammte dann von heute Nacht.

Dass es der Aufreger des Tages werden würde, war angesichts der behandelten Problematik zu erwarten: Verteidiger und so viel Kopien, für die man einen Erstattungsantrag gestellt hat. Das geht gar nicht (?).

Nun hat sich heute bei mir der Kollege gemeldet, der mir die Entscheidungen geschickt hat, und mich gebeten, einen/seinen Kommentar zu einem der Kommentatoren zu schicken, um die Diskussion vielleicht zu „versachlichen“. Nun, das bin/war ich dem Kollegen, nachdem ich die Diskussion ja mit angetreten habe, schuldig und habe es dann auch getan, obwohl ich gleich vermutet hatte, dass die E-Mail als unzustellbar zurückkommen würde. Und genau das ist geschehen. Da bleibt dann nur der „offene Brief“ des Kollegen, den ich dann hier einstelle. Vielleicht erreicht er den Kommentator ja 🙂 . Also dann:

„Lieber „Gast“,

ich bin der Verteidiger, der die 85.000 Seiten zum OLG brachte.

Zunächst habe ich versucht, Sie über Herrn Burhoff persönlich anzuschreiben – dies gelang mir aber leider nicht, weil Sie sich anonym und mit falscher E-Mail-Adresse eingeloggt haben, so dass man Ihnen nicht mal über den Blogger ein persönliches Schreiben zukommen lassen kann.

Hetzen kann man selbstverständlich am Besten anonym. Und da Sie vermutlich Richter, Staatsanwalt oder ein anderer der üblich verdächtigen Applaudanten der Kuriositäten des OLG Düsseldorf sind, finden sie für anonyme Demonstration Ihrer Gesinnung, auch wenn sie etwas mutlos ist, mein größtes Verständnis: Wer von Ihnen kämpft schon mit offenem Visier?

Zu Ihren Blog-Kommentaren darf ich Ihnen mit den Worten von Karl Kraus (Gerüchte, 1925) erläutern: „Warum man so viel mir nachsagen kann und wie ich dennoch bin heil? Etwas ist stets an den Dingen dran, nämlich das Gegenteil.“

Da Sie sich mit mir offenbar etwas schwer tun, ein paar Informationen, die möglicherweise geeignet sind, auch Ihre Position etwas zu versachlichen.

– Bevor ich auch nur einen Ausdruck gemacht habe, habe ich beim Gericht die Feststellung gem. § 46 Abs. 2 RVG beantragt, dass ich alles (380.000 Blatt) ausdrucken darf. Die Kammer wäre nicht gezwungen gewesen, hätte sie es nicht auch für notwendig erachtet, die Notwendigkeit der Entstehung der Auslagen festzustellen.

– Ich habe nicht, wie Sie glauben, 380.000 Seiten der Akte ausgedruckt, sondern lediglich knapp 85.000. Hierbei handelt es sich keineswegs um TKÜ-Protokolle, Spurenakten, GPS-Daten und ähnliches, sondern ausschließlich um die Hauptakte, die Täterakten und die Fallakten. Alles deshalb, da meinem Mandanten (in mittelbarer Täterschaft kraft Organisationsherrschaft) von der Staatsanwaltschaft JEDE in den Bordellbetrieben geschehene Straftat vorgeworfen wird, also, ihm ALLES zugerechnet wird. Auch die nicht angeklagten Fälle sind bedeutsam, da sie Rückschlüsse auf die angeklagten Taten zulassen (und schon mehrere angeklagte Fälle sind durch Informationen, die in anderen Fallakten als den angeklagten waren, zu Fall gebracht worden).

– Zum Umfang des Verfahrens sei gesagt: die Kammer hatte ursprünglich knapp 100 Tage angesetzt und bereits nach wenigen Tagen (ohne, dass die Verteidigung besonders aktiv wurde) auf knapp 200 Tage erweitert. Diese werden nicht ausreichen. Es dauert eben ein wenig länger, wenn man als StA 9 Angeklagte in ein Verfahren setzt, da die 18 Verteidiger (dass bei 200 Tagen ein Sicherungsverteidiger bestellt wird, dürfte wohl auch Ihre Billigung finden) und etlichen Nebenklageanwälte gelegentlich auch mal Fragen haben. Die Verteidigung hat sich den Umfang des Verfahrens jedenfalls nicht ausgesucht.

– Ich verteidige gemeinsam mit einem Associate meiner Kanzlei. Wir beide haben in diesem Verfahren, das für uns seit August 2011 läuft, zusammen bislang mehr als 5.200 Arbeitsstunden aufgewandt. Da dieses Verfahren nicht unser einziges ist, arbeiten wir nicht mehr nur in unseren Kernarbeitszeiten wochentags von 9:00 Uhr bis 20.00 Uhr, sondern auch an den Wochenenden und bis manchmal spät nachts. Sie werden es uns zugestehen, dass nach 8 Stunden am Bildschirm die Augen sich freuen, wenn man in der weiteren Arbeitszeit Akten auch auf Papier lesen kann. Wir arbeiten somit parallel an der Papierakte und der elektronischen Akte. Oft durchsuchen wir etwa die elektronische Akte nach Stichwörtern und lesen das Gefundene in der Papierakte nach.

– Ich zumindest lese am Bildschirm übrigens anders als in der Papierakte. Das gilt übrigens auch für strafrechtliche Literatur. Wir haben zwar Zugang zu Juris, Beck-online, den elektronischen Kommentierungen von Wolters Kluwer etc. – haben aber alle Kommentare, Monographien und Zeitschriften etc. auch in Papierform, da wir nicht nur Akten, sondern auch die Literatur gerne in Papierform lesen. Ich will nicht angeben; aber wir lassen es uns dies etwas kosten: Unsere Bibliothek kann sich mit einer kleinen Instituts-Bibliothek durchaus messen lassen.

– Die 85.000 Ausdrucke werden nicht in losen Blättern in Pappschachteln gelagert, wie Sie vermuten, sondern sind ordentlich mit speziellen Aktenbindern aus Plastik gebunden. Wir können die Akte somit genau so lesen, wie das Gericht, bei dem die Akten in den üblichen Heftern in Papierform vorliegen. Auch beim Landgericht Düsseldorf werden die Akten dieses Verfahrens übrigens in Kartons sortiert aufbewahrt und aus diesen herausgenommen, wenn die Richter etwas nachlesen wollen. Denen hat das OLG übrigens noch nicht unterstellt, sie würden die Akte nicht lesen.

– Die Akten sind bei der Besichtigung durch das LG, diese war zur Glaubhaftmachung aus Praktikabilitätsgründen von mir angeboten worden, von unseren Mitarbeiterinnen aus den Anwalts-Arbeitszimmern in einen Akten-Lagerraum verbracht worden. Sie werden uns bitte zugestehen, dass wir es nicht gerne haben, wenn sich (wie gedacht:) stundenlang zwei Damen des Landgerichts in den Anwaltsarbeitszimmern, dem Besprechungsraum oder dem Sekretariat aufhalten und unsere Mandantengespräche, Telefonate und den anderen Kanzleibetrieb mitbekommen. Hierzu sind wir übrigens sogar verpflichtet (§§ 203 StGB, 43a BRAO). Den Damen des LG wurde Kaffee und Wasser vorbereitet und ein Tisch (zum Lesen) ebenso zur Verfügung gestellt, wie eine Liste, aus der sich die Ordnung der Akten und die einzelnen Kopien erschlossen. Dass sie – etwas lustlos – nur 5 Minuten da waren, lediglich die Kisten gezählt haben und den Rest nicht wissen wollten, liegt nicht in unserer Sphäre.

– Aus dem Lagerraum wurden die Akten am Tage nach der Besichtigung wieder herausgenommen und in die Arbeitszimmer verbracht, wo mit ihnen – wie zuvor auch – gearbeitet wird.

– Die Unterstellung des Senats, angesichts des Zustandes, in dem sich die beim Antragsteller gefertigte ,,Papierakte“ am 6. Februar 2014 — zehn Monate nach Erlass des landgerichtlichen Feststellungsbeschlusses und sieben Monate nach Beginn der Hauptverhandlung — bemerkenswerterweise immer noch befand“, sagt daher aus meiner Sicht mehr über den Senat aus als über uns – aber ich habe ohnehin angesichts der blasierten Sprache, in der die vielen unwahren Unterstellungen gemacht worden sind und im Hinblick auf die Vielzahl der obiter dicta ohnehin den Eindruck, dass Adressat des Beschlusses weniger ich als Empfänger als mehr die Leser von Richterzeitungen sind.

 – Wir haben keinen Flugzeughangar, sondern eine schönes Häuschen am Kölner Rheinufer. Dieses reicht sogar aus, die Akten zu lagern, da die gefertigten 85.000 Kopien nicht die von Ihnen veranschlagten 500 – 1000 Regalmeter einnehmen, sondern knapp 10 Regalmeter.

Vorschlag zur Güte: kommen Sie doch einfach mal auf Kaffee und Keks vorbei und verschaffen Sie sich einen eigenen Eindruck. Vielleicht schaffen wir es sogar, dass im Anschluss Ihre Vorurteile schmelzen und mit dem Rhein Richtung Düsseldorf fließen, wo sie dann vom OLG Düsseldorf aufgenommen werden können.

Oder befürchten Sie, Sie müssten hierbei Ihr Gesicht zeigen und aus der Anonymität treten? Wenn Sie nur davor Angst haben, aber Sie die Wahrheit interessiert: Ziehen Sie sich doch einfach ein Tuch vors Gesicht (aber melden Sie sich bitte vorher telefonisch als „Gast“ an, dann erschrecken sich unsere Damen nicht so).

Mit freundlichen Grüßen

Benedikt Pauka

Rechtsanwalt“

Die Redaktion/der Blogger weist dann nur noch einmal darauf hin: Es ist ein Brief des Kollegen, der den Kommentator gerne auch auf anderem Weg erreicht hat, was leider nicht geklappt hat. Mir zeigt das nur einmal mehr die Unsinnigkeit des anonymen Kommentierens pp. Dazu brauche ich jetzt keine Hinweise auf die Rechtsprechung des BVerfG und was das dazu meint. Die kenne ich. Aber man muss ja nicht alles tun, was erlaubt ist.

17 Gedanken zu „Der Aufreger des gestrigen Tages: 85.000 Blatt Kopien, Nachschlag: Offener Brief an einen Kommentator…

  1. T.H., RiAG

    Würde ich – wie die beiden Damen vom LG – von einem Dienstvorgesetzten zum Herumschnüffeln in eine Anwaltskanzlei abkommandiert, wäre ich auch „etwas lustlos“.. ;.)

  2. RA JM

    „Lieber Gast“ – schon klar: pppppp. Er trollt durch die juristischen Blogs und nölt dort unter dem Schutz der Anonymität seiner nun wahrlich nicht originellen falschen Mailadresse herum. Man sollte ihm nicht zu viel Aufmerksamkeit widmen, es lohnt nicht. dftt!

    Anmerkung: Ich habe die Emailadresse mal lieber „moderiert“ – sicher ist sicher :-).

  3. or

    Tolle Erwiderung. Die „Kopie-Affäre zu Düsseldorf“ wurde ja in mehreren Foren aufgenommen. In den Kommentaren hatte ich des öfteren den Eindruck, es würden auch Leute schreiben, die deutlich mehr über die Sache wissen als nur ein Forenleser…

    Ich gebe in Foren immer meine korrekte Email-Adresse an (jedenfalls eine davon). Es haben sich daraus schon interessante Austausche ergeben.

  4. RA Sorge

    Das Vorgehen des Kollegen Pauka kann doch -fast- jeder nachvollziehen. Ich sehe mich als „IT-affin“. Der erster Rechner ein VC 20, dann über C64 und Amiga in die PC-Welt hineingewachsen, schon in den 90ern während des Studiums auch juristisch am PC gearbeitet. Also kein Technikfeind. ABER: wenn ich mehrere hundert, wie im Fall des Kollegen gar mehrere tausende Seiten durcharbeiten soll, brauche ich die auf Papier. Merker am Rand, mit dem Textmarkter die prägenden Stellen hervorgehoben die ich für was auch immer mal brauchen werde, vielleicht auch ein paar Notizen reingeschrieben oder geschmiert. Kann man sicherlich auch in einem PDF. Mich strengt es nur viel mehr an, es geht wesentlich langsamer, und ich brauch den Kram ja evt. auch später mal um es irgendwem vorzuhalten, sei es dem Mandanten, sei es einem Zeugen oder wem auch immer. Da ich sogar die Funde aus Juris ausdrucke, mag ich als etwas altmodisch gelten, aber zumindest bei mir geht die Arbeit so deutlich schneller als wenn ich hin und herscrolle etc. Und mehrere Monitore nebeneinander legen zum Abgleich verschiedener Aussagen (z.B.) ist unhandlich 😉 Da ist Papier einfach von Vorteil…

  5. Gast 2

    Vielleicht sollte sich der Verteidiger, dessen Mandant in diesem Verfahren als Einziger noch in Haft ist, auf die Verteidigung seines Mandanten konzentrieren und sich nicht mit billiger, medialer Selbstinzenierung und ziellosen Abnutzungskämpfen beschäftigen. Ein Anwalt, der so lange wegen dem Abgreifen von Kopiergeldern in Internetforen schreibt, hat offensichtlich zu wenig zu tun. Oder ist das Geld für die private Institutsbibliothek ausgegangen, so dass es mit dem Angeben schwerer fällt?

  6. Gast

    Lieber RA Pauka, Sie brauchen nicht zu behaupten, dass Sie versucht haben, mich per Mail zu kontaktieren. Dass Ihnen mittlerweile selbst dämmert, dass Ihr Verhalten ein Bedürfnis nach öffentlicher Rechtfertigung nach sich zieht, ist ehrenwert genug. Allerdings hätte es ein Blogkommentar auch getan – das ist nämlich die angezeigte und übliche Methode, um auf andere Blogkommentare zu antworten, so dass es hierfür auch keiner näheren Informationen über die Identität und Kontaktdaten des Vorkommentators bedarf.

    Ist Ihnen die Rechtfertigung gelungen? Ich meine nein. OK, Sie haben nicht 380.000 ausgedruckt, sondern nur 25% davon, weil man Ihnen die beantragten vollen 380.000 nicht bezahlen wollte. Ich gestehe zu, dass Sie den Flugzeughangar also derzeit nicht brauchen, nehme aber im Übrigen den bösen Willen für die Tat. Denn dass Sie sinnvoll mit 380.000 Blatt Aktenausdrucken hätten arbeiten können und das auch getan hätten – das glaube ich Ihnen einfach nicht. Vielleicht immer mal wieder ein paar hundert Seiten, die Sie qua Datei gefunden haben – aber deren Ausdruck will Ihnen auch gar niemand verwehren, ich jedenfalls nicht. Den Rest hätten Sie ausgedruckt, “weil Sie es können” und weil es finanziell Ihr Schaden nicht ist. Warum das irgendetwas anderes als dreiste Abzocke des Steuerzahlers sein soll, erschließt sich mir nicht. Dem Senat in Düsseldorf auch nicht. Und 99% der Nicht-Strafverteidiger in der Bevölkerung auch nicht.

  7. Andrea Klein

    @ Burhoff: Was das damit zu tun hat weiß ich auch nicht. RA Pauka hat das doch geschrieben, ich lese bloß anderes. Am zweiten Prozesstag ging es dann offenbar weiter: http://waz.m.derwesten.de/dw/staedte/duesseldorf/befangenheitsantraege-im-duesseldorfer-rotlicht-prozess-abgelehnt-id8165649.html?service=mobile

    Was versteht Herr Pauka unter nicht „besonders aktiv“? Aber ansonsten stimme ich Herrn Pauka sogar zu: Ich finde es durchaus ok, daß er die Akte ausgedruckt hat. Da gehöre ich offenbar aber zu einer Minderheit. Ich arbeite auch lieber mit Papier.

  8. schneidermeister

    Beim Lawblog hat ein ansonsten recht kritischer baxter eine schöne Rechnung aufgemacht über den Papier- und Platzbedarf. Dem ist eigentlich wenig hinzuzufügen.
    Dass RA Pauka angesichts der von ihm selbst geschilderten Arbeitszeiten lieber offene Briefe verfasst als eine Verfassungbeschwerde gegen den so schrecklichen OLG-Beschluss verstehe ich nicht so ganz.

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