Es ist Sommer. Jetzt – endlich – nicht nur auf dem Kalender, sondern auch bei den Politikern. Warum? Nun, mit schöner Regelmäßigkeit tauchen nämlich im Sommer immer die Meldungen auf zum Fahrverbot als Neben-/Hauptstrafe. Früher war es der niedersächsische Justizminister Busemann (vgl. u.a. hier: Die Sommerlochfüller sind am Werk, oder: Alle Jahre/Monate wieder) nun scheint der derzeitige Kollege aus NRW den Posten übernommen zu haben. Das Handelsblatt meldet (vgl. hier): „Fahrverbot für Steuersünder? Kreative Strafen für Steuersünder: NRW-Justizminister Thomas Kutschaty hält Geldbußen bei reichen Tätern für nicht effektiv genug. Deswegen fordert er, Steuerhinterziehern für einige Zeit den Führerschein abzunehmen.“ Näheres beim Handelsblatt, natürlich mit dem schönen Klischee: „Wenn der Zahnarzt sechs Monate seinen Porsche stehen lassen muss, trifft ihn das viel mehr als eine Geldstrafe“, sagte der SPD-Politiker der „Rheinischen Post“.“ Warum eigentlich immer der (Zahn)Arzt und immer der Porsche?
Ach so: Die GroKo hat das Fahrverbot als Hauptstrafe auch im Angebot/im Programm (vgl.: Ja haben wir denn Sommer? Das Fahrverbot als Hauptstrafe – oder “Kehrtwende”). Ob es sich bei der Forderung von Kutschaty also um ob etwas Neues handelt oder ob es nur ein Nachlegen in Sachen GroKo ist: Man/Ich weiß es nicht. Jedenfalls Sommerloch, das trotz Fußball offenbar groß ist.
Der Zahnarzt muss dehalb wieder herhalten, weil es bei der WM noch keine Randale gab und deshalb das Thema „Fahrverbot für Hooligans“ derzeit nicht für die Titelseiten reicht.
Die Formulierung mit dem Zahnarzt ist ja schon arg. Man hätte ja auch formulieren können, wenn der Minister seinen Pkw stehen lassen muss trifft ihn sowas härter als eine Geldstrafe (aber evt. hat der ja dann einen Fahrer und es trifft ihn gar nicht so hart?). Was macht man denn mit denen die gar keinen Porsche haben 🙂 Gerade als Justizminister sollte man ein solches Thema doch fachlich angehen, was spricht dafür, was dagegen, und nicht mit der doch arg plumpen „den bösen reichen Menschen strafen“ Masche kommen.
Die Liste könnte man doch ergänzen:
1. Rauchverbot für Raucher
2. Sportverbot für Fitnessfanatiker
3. Krawattenzwang für Anwälte
4. Fernsehverbot während der WM
5. Wahlkampfverbot für Politiker
…
Porscheverbot für Strafverteidiger fehlt noch.
ist ja gut, wenn R 1, R 2 oder R 3 für einen Porsche nicht reichen, selbst schuld. Aber nicht neidisch sein/werden.
Jedenfalls in den eher unteren Erfahrungsstufen in R1 kann man einen Porsche doch auch gar nicht brauchen. Wie soll denn da der Kinderwagen in den Kofferraum?
dafür wird ein VW Tuareg oder Vergleichbares gefahren
Hoffentlich liest das jetzt nicht das Hannelörchen aus NRW, sonst müssen die dortigen Kollegen gleich noch ein paar Nullrunden schlucken.
Das „Hannelörchen“ sieht sicherlich gespannt dem 01.07.2014 entgegen – da entscheidet das Verfassungsgericht.
Das in NRW? Schon? Das Bundesverfassungsgericht hält es ja seit fünf Jahren nicht für erforderlich, über Vorlagebschlüsse des OVG NRW zu befinden.
Ja, der VerfGH NRW 🙂
Die sind aber wirklich fix. Mündliche Verhandlung war erst am 18.06., und am 01.07. gibt es schon das Urteil. Da könnten sich andere Verfassungsrichter mal eine Scheibe abschneiden. jetzt müssen sie in Münster nur noch richtig entscheiden und die in Karlsruhe entwickelten Textbausteine zum „weiten Spielraum des Gesetzgebers“ vom Lehr- ins Geschichtsbuch befördern…. 😉
Beim VerfGH NRW wird ja nicht nur schnell, sondern auch noch richtig entschieden. 🙂
eben :-.), aber:
„Wie NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) den Spruch des VGH umsetzen wird, ist noch unklar.“ Darauf bin ich dann mal gespannt…..
Das wird wohl darauf ankommen, wie lange der durch die schallende Ohrfeige ausgelöste Schmerz anhält. Als Minister, dem man soeben von höchster Stelle einen evidenten (!) Verstoß gegen Verfassungsrecht bescheinigt hat, sollte er in nächster Zeit etwas bedächtiger vorgehen und vor allem den Mund nicht so viel nehmen wie sonst.
Allerdings: das eine oder andere Spar-Hintertürchen ist ja offen geblieben, eine Pflicht zur kompletten Übernahme des Tarifabschlusses hat der VerfGH ja in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung verneint.