Zum „Fietsappel“ (vgl.:“Fietsappel”, oder: Ein Apfel voller Fahrräder… ) passt ganz gut der Hinweis auf eine Initiative der Bundesländer in der Bundesratssitzung vom 11.04.2014 . Die Länder fordern über redaktionelle Änderungen und Klarstellungen hinaus die Aufteilung der Bußgeldkatalognummern zur Nichtbefolgung eines roten Lichtzeichens. Neben Verstößen durch Kfz-Führer sollen Verstöße durch Radfahrer eigenständig aufgeführt werden. Sollten Radfahrer zukünftig bei Rot über eine Ampel fahren, soll das nach dem Willen der Länder künftig 60 statt 45 € Bußgeld kosten. Unter anderem mit dieser Änderung stimmte der Bundesrat einer Verordnung der Bundesregierung zu. Die Bundesregierung muss nunmehr entscheiden, ob sie die Verordnung mit den Änderungen in Kraft setzen wird. Vgl. dazu den Beratungsvorgang 78/14.
Na, wenn das durchkommt, wird es hier in Münster aber höhere Bußgelder rasseln :-).
Gute Nachricht! Hoffentlich wird das auch überwacht! Damit könnte man irre viel geld einnehmen; z. B. bei uns in Freiburg.
EBenfalls eine Landplage – der (oder oft genug: die ) Fahrradfahrer(in) ((auf dem Weg in den ökologisch bewegten Atemkurs) der/die/das den Gehweg und die Straße zu verwechseln scheint. Das macht echt keinen Spaß mehr!
Warum der Unterschied? Der Verstoss des verantwortlichen Fahrzeugführers ist doch der Gleiche?
Man geht wohl davon aus, dass die Gefährdung geringer ist als bei einem Verstoß mit einem Kfz.
Denen ist noch immer nicht klar, dass ein Fahrrad kein Auto ist. Ein Fahrrad ist wendiger und schneller, als jedes Gefährt. Es kann durchaus in 2 Sekunden über eine Ampel gefahren sein, noch bevor der Autofahrer seinen Fuß auf das Gaspedal bewegt. Deshalb ist hier eine Strafe absurd.
Meinen Sie das ernst? Die Verkehrsvorschriften sollen also für Fahrradfahrer nicht gelten? Das ist der Wilde Westen im Straßenverkehr. Es gibt nun mal Regeln, an die man sich halten muss. Sie einfach zu negieren, ist Chaos pur.