„Hoeneß hat insgesamt sogar 23,7 Millionen Euro an Steuern hinterzogen. Dies sagt die für den Hoeneß-Fall zuständige Steuerbeamtin vor dem Landgericht München II aus. Die Summe ergab sich demnach aus der Neuberechnung seiner Steuern aufgrund der neu eingereichten Unterlagen.“
Ok, es war (nur) eine Zeugin. Aber ehrlich, ich verstehe es nicht mehr. Hat denn niemand von den vielen Beratern, die U. Hoeneß sicherlich hat und die er sicherlich auch gut bezahlen muss – und zwar nicht nach dem RVG 🙂 – mal nachgerechnet oder nachrechnen lassen, welcher „Hinterziehungsbetrag“ sich ergeben könnte. Immer weitere Steigerungen dieses Betrages sind sicherlich – gelinde ausgedrückt – nicht förderlich, um das Ziel, noch eine „Bewährungsstrafe“, noch zu erreichen. Und das ist dann unabhängig davon, ob von der Anklage erfasst, ob rechtlicher Hinweis nach § 265 StPO oder Nachtragsanklage nach § 266 StPO. Man sollte doch an sich nach dem gestrigen „Geständnis“ davon ausgehen können, dass alles auf dem Tisch liegt. Aber der Verteidiger hatte ja schon gesagt: Es können auch 20 Mio € sein.
Ich bin gespannt, ob das das Ende ist, oder ob der „Ticker“ weitersteigt.
Und Nachtrag – der Ticker steigt schneller, als man posten kann:
„Und schon wieder eine neue Zahl: Laut Ken Heidenreich, Sprecher der Staatsanwaltschaft, müssen 2,5 Millionen Euro an Kapitalerträgen aus den Jahren 2007 bis 2009 dazu berücksichtigt werden. Damit ginge es nun um eine Steuerschuld von stolzen 26,2 Millionen Euro.“
Jetzt kommt bestimmt Frau Rückert von der Zeit und bringt einen Hamburger Strafverteidiger ins Spiel… 😉
wollen ja alle irgendwo von leben – und scheint ja genug da zu sein 🙂 🙂
Herr Burhoff,
kaum haben Sie aktualisiert, wurde in München anscheinend schon wieder nachgelegt. Die Süddeutsche hat zwischenzeitlich bis 27,2 gezählt.
😉
ich habe es gesehen, aktualisiere aber nicht mehr, sondern warte den Endstand ab :-). Das Wort Liveticker passt…..
Die Zahlen steigen ja noch schneller als bei erfolgreichen ebay-Auktionen…. 🙂
Hauptsache, der Uli kann heute Abend Fußball gucken.
Fussball wird er sicher schaun können. Noch ist der HBF ja nicht wieder in Vollzug gesetzt…
Nachdem ich in dem vorigen Bericht über Uli H. aus M. noch von einer Strategie ausging, muss ich das leider gründlich relativieren, nein, in Abrede stellen. Die heutigen Erkenntnisse sind eine absolute Katastrophe, für Uli H., weil ich inzwischen denke, dass wir über eine Straferwartung von 6 bis 7 Jahren ausgehen müssen, aber auch für seine Anwälte, deren Reputation angesichts dieses Chaos auch in Mitleidenschaft gezogen wird. Wie richtig angemerkt: Nach RVG rechnen die sicher nicht ab – aber ob es genug Schmerzensgeld für den Flurschaden sein wird?
Der Anstieg von 23,7 auf 27,2 ergibt sich nur daraus, dass man die 23,7 zu den 3,5 Mio aus der Anklage addiert hat…..Und dass es auch mehr als 15 (+3,5 Mio im Anklagesatz) sein können wie nach der Einlassung vom Montag hatte die Verteidigung ja auch schon angekündigt.
Die Strategie der Verteidigung liegt darin, daß die Feststellungen und die Beweiswürdigung des Gerichts angesichts des inzwischen riesigen Aktenumfangs unzureichend sein werden. Bislang wurde, soweit ersichtlich, noch keine Urkunde verlesen und das Selbstleseverfahren nicht angeordnet. Wenn morgen ein Urteil gesprochen wird, haut der BGH es der Strafkammer sofort um die Ohren.
Schauen wir mal, was heute passiert 😉