In der örtlichen Presse, aber auch hier bei WDR-online, wird darüber berichtet, dass in der Nach von Sonntag auf Montag (20.01.2014) in Ibbenbüren Diebe einen „Starenkasten“ aus der Verankerung gerissen und mitgenommen haben. Also nicht nur die Kamera, sondern gleich das ganze Gerät. Dabei sollen/müssen die Täter wohl dass die Täter einen Traktor oder einen Radlader benutzt haben, um die Tempo-Messanlage beseitigen können.
Man fragt sich: Welchen Sinn hat eine solche Aktion?
- Nun, auf der Hand liegt Vandalismus, obwohl mir dafür der Aufwand ein bisschen groß erscheint.
- Dann könnte es darum gehen, die Messanlage zu verkaufen (?). Allerdings glaube ich, dass es kaum einen Markt für gestohlene Messanlagen gibt, selbst wann man unterstellt, dass die ein oder andere Gemeinde schon finanziell sehr klamm ist.
- Da bleibt dann nur, dass Messfotos von einem Verkehrsverstoß, die mit der Überwachungskamera aufgenommen worden sind, beseitigt/vernichtet werden sollen. Das ist sicherlich eine endgültige Methode, um ein Verfahren vorab „einzustellen“, allerdings kann es, wenn man erwischt wird erheblich teurer werden als es mit einem ggf. drohenden Bußgeld werden könnte.
- Oder: Es ist nachträgliche Rache an dem Starenkasten, weil er zu Überführung an einem früheren Geschwindigkeitsverstoß beigetragen hat.
Nächste Frage: Wo bleibt man mit dem Gerät bzw. wie entsorgt man es? Auch das ist eine spannende Frage.
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Oder: ein Anwalt, der so an die Messdaten gelangen will, ohne sich auf einen Akteneinsichtsantrag bei der Behörde verlassen zu müssen.
🙂
Falls die Daten nicht mehr im Starenkasten gespeichert sondern mindestens per GPRS zeitversetzt weitergeleitet werden hatte die ganze Aktion in Punkt 3 keinen Sinn. Eher sinnvoll wäre es dann gewesen anstelle des besonders gesicherten Starenkastens die aufgestellten Verkehrsschilder abzusägen.
Offensichtlich hat die besondere Sicherung ja nicht viel geholfen. Die Aktion war also (zumindest vorerst) erfolgreich.
Ich denke eher „Strafvereitelung“. Jetzt ist da kein Starenkasten mehr und wird kurz bis mittelfristig auch kein neuer kommen. Folglich werden zukünftige Verkehrsverstöße erstmal nicht erfasst und nicht geahndet.