Allein gegen alle – oder: Wenn die eigene LOStAin verklagt wird

© Igor Zakowski - Fotolia.com

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„Allein gegen alle“ , so hieß in den seligen Zeiten des Radios eine „Quizsendung“, in der ein einzelner Kandidat fünf Fragen stellte, die dann von einer ganzen Gemeinde/Stadt gelöste werden musste. Gelang das nicht, war der Kandidat eine Runde weiter und befragte beim nächsten Mal eine größere Stadt.

„Allein gegen alle“ hätte m.E. aber auch und m.E. besser als „Ärger in der Behörde Staatsanwälte zitieren ihre Chefin vor Gericht“ über den Beitrag und die Geschichte gepasst, über die die „Westfälischen Nachrichten“ heute berichten. Nämlich über die Auseinandersetzung der LOStAin Petra Hermes mit den Staatsanwälten ihres Hause, der StA Münster. Dort war ein personeller Engpass bei der Amtsanwaltschaft, der durch Mehrarbeit bei den Staatsanwälten aufgefangen werden sollte. Die waren auch zur Mehrarbeit bereit, nur gefragt werden wollten sie. Aber das hatte die LOStAin, die m.E. auf dem Weg ist, „Generälin“ in Hamm zu werden, nicht nötig und/oder nicht auf dem Schirm. Jedenfalls ging sie davon aus, dass sie die Mehrarbeit auch ohne Information – und auch ohne Anhörung (?) – des neu geschaffenen Personalrates der Staatsanwälte anordnen kann. Auch zu einer nachträglichen Anhörung war sie nicht bereit.

Nun klagt der Personalrat – so viel zur Mehrbelastung – sicherlich auch mit Rückendeckung aus Hamm. Interessant für mich die beiden letzten Absätze aus dem WN-Bericht. Einmal:

„Andere Insider berichten übrigens, dass Petra Hermes die Annahme der Klagepost beim ersten Mal schlicht abgelehnt habe.

Wenn es denn stimmt, dann fragt man sich, welches Rechtsverständnis die „gute Frau“ eigentlich hat. Und:

Von der Behördenleitung war zu dieser ganzen Angelegenheit am Mittwoch kein Statement zu bekommen. „Ich sage dazu gar nichts“, so Oberstaatsanwalt Heribert Beck auf Nachfrage unserer Zeitung. „Ich bin befangen.“

Alles in allem sicherlich ein „bemerkenswerter“ Vorgang. Ich bin mal auf die Informationspolitik gespannt.

7 Gedanken zu „Allein gegen alle – oder: Wenn die eigene LOStAin verklagt wird

  1. Hase

    Woraus ergibt sich denn, gegen wen – Dienstherr (Land NRW), Behörde, Dienstelle, Dienststellenleitung – die Klage hier zu richten bzw. wem sie zuzustellen war (so dass die Weigerung, die „Klagepost“ anzunehmen, womöglich Rückschlüsse auf das „Rechtsverständnis“ der „guten Frau“ zulässt)?

  2. Detlef Burhoff

    Ich weiß es nicht und Sie offenbar auch nicht; oder? Aber meinen Sie nicht, dass die Behördenleitung (auf den ersten Blick) „erste Adresse dafür ist/war, da schließlich sie das Anhörungsrecht verletzt haben soll. Und wenn nicht: Meinen Sie, dass es die richtige Reaktion einer Behördenleiterin ist, wenn – wenn es denn stimmt – die Annahme der Klage abgelehnt wird?

  3. Staatsanwalt

    Die Münsteraner Behördenleitung war der Auffassung, sie sei nicht passivlegitimiert. Richter Beklagter sei aufgrund der Vertretungsordnung NRW der Generalstaatsanwalt (was dort in Hamm auch angenommen wurde). Diesen Rechtsirrtum im Hinblick auf das LPVG hat das das VG Münster schon korrigiert.

  4. Detlef Burhoff

    Ein „Insider“? Ok, das mag ja sein. Aber, wenn ich nicht passivlegimiert bin oder das meine, kann ich doch nicht einfach die Klage nicht in Empfang nehmen, sondern muss mich im Verfahren mit der Rechtsfrage auseinandersetzen; immer, wenn es denn stimmt, dass die Annahme der Klage verweigert worden ist.

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