Nach Rückkehr aus dem Kurzurlaub – übrigens kein „Rentnerstress“ wie der Kollege Hoenig meint 🙂 – dann kurz die Meldung zu einer (erfolgreichen) Räumungsklage der besonderen Art. Am Donnerstag ist vor dem VG Münster ein Verfahren gegen die Uni Münster zu Ende gegangen, in dem eine Anwohnerin dagegen geklagt hatte , dass im Hinterhof des Instituts für Neuro- und Verhaltensbiologie an der Badestraße in Münster Meerschweinchen gehalten werden. Sie hatte Erfolg, zumindest teilweise. Der Stall steht zu nah an der Grenze. Die Uni muss den Stall zwar nicht beseitigen, die Meerschweinchen allerdings müssen umziehen. Scheint keinen Räumungsschutz zu geben :-). Mehr dann hier bei den „Westfälischen Nachrichten“.
Was genau war denn der ausschlagende Grund für die Anklage? Alleine für die Haltung doch sicherlich nicht oder? Ich meine, ich hab das noch nie gehört dass gegen die Haltung von Meerscheinchen geklagt wurde.
Gruß und guten Rutsch, Lena
Steht doch im Zeitungsbericht: „Die Anwohnerin hatte Anstoß genommen am angeblichen Geruch und Gequieke der Tiere, “
Guten Rutsch zurück.
Ok gut, das hatte ich wahrscheinlich überlesen. Dann kann ich das natürlich verstehen, das ist nicht für jedermann erträglich, wenn man nicht gerade Tierliebhaber oder generell Haustierbesitzer ist. Wenigstens hat man einen guten Kompromis finden können.
In dem Sinne, ein frohes neues Jahr 🙂