In gewisser Weise passt die gestrige Meldung bei LTO: „Hessischer Innenminister und GdP fordern „Schutzparagraphen“ ganz gut zum OLG Hamm, Beschl. v.18.07.2013 – 5 Ws 245 u. 266/13 – (s. dazu Ultra-Szene, Brisanzspielanreise, Hooligangruppierung; oder: Hohe Straferwartung für “Hooligangewalt”). Berichtet wird in dem LTO-Beitrag über Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU), der gemeinsam mit der Gewerkschaft der Polizei einen besseren Schutz für Polizeibeamte fordert. Man müsse einen eigenen „Schutzparagraph“ im StGB schaffen, um der zunehmenden Gewalt gegen Polizeibeamte zu begegnen, hatte Rhein in der Zeitung Die Welt gefordert. Mehr dazu bei LTO, und auch schon im LawBlog unter: Respekt lässt sich nicht erzwingen.
Was immer ein „Schutzparagraf“ sein soll: Die vorhandenen „Paragrafen“ schützen m.E. schon recht gut, durch einen neuen weiteren Paragrafen wird es m.E. nicht besseren Schutz geben.
Vielleicht ist die Forderung nach einer weiteren Verschärfing auch eine Antwort auf das richtungsweisende „Winkeladvokaten“-Urteil des BVerfG.