Als ich die Überschrift: „Das Gefeilsche/das Hin und Her hat (fast) ein Ende – RVG-Reform kommt“ geschrieben hatte, habe ich dann doch lieber noch mal ein Fragezeichen gesetzt. Denn man weiß ja nicht, was den Länder ggf. noch bis zum nächsten Freitag, 05.07.2013, einfällt. Vielleicht dann doch noch einen größeren Schluck aus der Pulle?
Wenn nicht: Dann kann man hoffen, dass nach dem Hin und Her der letzten Wochen das 2. KostRMoG, das als Artikelgesetz die Änderungen des RVG enthält, den Bundesrat passiert und damit dann auch die RVG-Reform durch ist. Denn gestern hat der Bundesrat die Änderungen, die der Vermittlungsausschuss am 27.06.2013 beschlossen hat, gebilligt und somit steht nur noch die Entscheidung des Bundesrates aus (vgl. dazu die DAV-Depesche v. 27.06.2013).
Ob allerdings das Gesetz noch im Juli im BGBl verkündet wird und dann am 01.08.2013 in Kraft tritt, ist für mich noch sicher sicher. Die Justiz in den Ländern muss ja ihre Software anpassen und ob die das so schnell können? Man wird sehen, wie „heiß“ die Länder auf die Mehreinnahmen sind.
Das Gefeilsche/das Hin und Her hat (fast) ein Ende – RVG-Reform kommt (?) via @burhoff http://t.co/6lwWQCxUiY
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Das mit der Software kann etwas dauern. Aber das mit den Köpfen der Kostenbeamten, das wird richtig viel dauern. Und das mit dem Neid auf die geldgierigen Anwälte mit den goldenen Nasen, das wird rasend schnell gehen.
Ja, wahrscheinlich/leider. Aber die Argurmentation: Rahemn hoch, dafür Gebührenbemessung runter. Die passt gar nicht.
Na vielen Dank für das Vertrauen.
Zur Sache: Die Prüfung des KFA und die Fertigung des KFB geschieht ja von Hand, da kann es folglich auch keine Probleme geben. Umzustellen sind aber jeweils die Fachanwendungen, soweit die Erfassung von Gerichtskosten bzw. die Fertigung der Kostenrechnung betroffen ist. Das kann die zuständige Behörde selbst (leider) nicht, da die Betreuung dieser Anwendungen (m. W. n. in allenLändern) zentralisiert stattfindet.
Bitte schön :-). Tragen Sie es mit Fassung 🙂