Wenn man ein paar Tage nicht zu Hause war, dann ist die Zusammenstellung eines Wochenspiegels eine gute Gelegenheit, sich einen Überblick zu verschaffen, was in den Tagen in den Blogs so alles passiert ist und über was sich das Berichten lohnt. Wir berichten also über:
- nochmals den Fall Mollath,
- den Fahrtantritt ohne Bahncard,
- das Ipad im Einsatz,
- das Ping-Verfahren beim LG Osnabrück,
- das Zeugnisverweigerungsrecht eines Journalisten,
- die Frage, ob das 2. KostRMoG ein großer Wurf wird oder nicht,
- das Verfahren mit einem Streitwert von 1,88 €,
- Schadensersatz bei einer unzulässigen Schufa-Meldung,
- die verbotene Navihilfe beim Autofahren – wenn mit einen Mobiltelefon „navigiert“ wird,
- den NSU-Prozess und das 1.000-jährige Reich.
Ich werde wohl zu Hause schauen müssen, worum es bei dem Streitwert von 1,88 € geht. Denn die in der Brandenburger Justiz eingesetzte „sophos web protection“ meldet:
— schnipp —
Website gesperrt
Ort: http://www.r24.de/zivilrecht/188-eur-streitwert.html
In Einklang mit Ihrer Unternehmensrichtlinie ist der Zugriff auf Websites der Kategorie Pornografie untersagt.
Sie kehren zur zuvor aufgerufenen Seite zurück.
— schnapp —
Ich habe übrigens schon einmal geringere Streitwerte erlebt.
wieso denn Pornografie?