Aus der durch den Papstrücktritt sicherlich historischen 9. KW des Jahres 2013 berichten wir über die Dinge, die es sonst noch gab, nämlich über:
- erneut/nochmals den Fall Mollath, der jetzt vielleicht auch zum „Fall StA Augsburg“ wird, vgl. hier, hier, hier und hier,
- (nochmals) die StA Augsburg,
- die Frage, ob sich „Strafe lohnen“ muss,
- eine unterbrochene Hauptverhandlung (mich würde die darin ggf. liegende gebührenrechtliche Problematik beim Pflichtverteidiger: Längenzuschlag? interessieren),
- die Löschung des privaten E-Mail-Accounts nach der Beendigung eines Beschädftigungsverhältnisses, vgl. auch hier,
- den gehbehinderten Rechtsanwalt und die Akteneinsicht durch Aktenübersendung (allerdings im finanzgerichtlichen Verfahren),
- den Justizbeamten, der keine Nebentätigkeitsgenehmigung für einen Waffenhandel erhalten hat,
- die Frage: Eigenes Strafrecht für Senioren?,
- dann war da noch die Wette/Umfrage, wie das BVerfG am 19.03.2013 zur Absprache entscheidet,
- und ganz zum Schluss ist da noch der Richter, der im Knast rockt.
Zu Ziffer 4) interessiert mich auch der Längenzuschlag, ich werde dazu berichten. 😉
für mehr als 8 Stunden wird es auf keinen Fall reichen….:-)