Ich hatte ja schon über den sich immer noch im Gesetzgebungsverfahren befindenden Gesetzesentwurf zu mehr Videotechnik in Gerichtsverfahren berichtet (vgl. BT-Drucks. 17/1224; vgl. hier). Zu dem Gesetzgebungsvorhaben hat es nun am 20.02.2013 eine Sitzung des Rechtsausschusses gegeben, über die ich – etwas verspätet – auch hier berichten will. In der zu der Sitzung gehörenden/herausgegebenen PM des Bundestages hießt es:
„Rechtsausschuss unterstützt Gesetzentwurf des Bundesrates zur Videokonferenztechnik
Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.02.2013 mehrheitlich für einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 17/1224) des Bundesrates zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in deutschen Gerichten votiert.
Der Entwurf erweitere die Möglichkeit, Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher durch Bild- und Tonübertragung zu hören, schreibt die Länderkammer. Die Zuschaltung per Videokonferenztechnik erspare Reisen von Prozessbeteiligten, auf deren persönliche Anwesenheit es in aller Regel nicht ankomme, argumentiert die Länderkammer. Durch eingesparte Reisekosten und reduzierten Zeitaufwand werde der Prozess so insgesamt kostengünstiger. Das vorliegende Gesetz erweitere videogestützte Prozesshandlungen konsequent auf zahlreiche Bereiche unterschiedlicher gerichtlicher, aber auch staatsanwaltschaftlicher Verfahren. Die Entscheidung, ob solche Technik zum Einsatz komme, liege dabei immer beim Gericht selbst, heißt es in der Vorlage weiter.
Für die Gesetzesinitiative stimmte neben den Koalitionsfraktionen auch die SPD-Fraktion. Die Linksfraktion votierte gegen sie, während sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt.
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Damit dürfte der Gesetzesänderung, die auch im Strafaverfahren Änderungen bringen wird (vgl. hier) – wenn der BT es denn noch vor Ende der Legislaturperiode schafft, nicht mehr im Wege stehen.
Von mir aus gerne.