Flammender Appell – warum so viel Aufhebens im OWi-Verfahren um die Messungen – ein Tatrichter sagt, warum

Ich hatte gestern zu der Frage: „Geschwindigkeitsmessung – mündliche Zulassung eines Messgerätes – geht das?“ gebloggt. Das hatte einen Kommentar gebracht, in dem der Kommentator – wie er selbst einräumt ein wenig polemisch – fragte, warum eigentlich bei VerkehrsOWis

solch ein Aufhebens um Betriebsanleitungen, Schulungsnachweise, Eichscheine, Betriebszulassungen, Vollmachtsspielereien o.ä. gemacht. Wenn ein Bausachverständiger in einem Zivilprozess mit einem Ultraschallgerät Putz- oder Wanddicken misst, käme kaum jemand auf die Idee, Eichscheine, Schulungsnachweise und Betriebsanleitungen zu verlangen.

Das hat gerade einen Kommentar der Kollegin vom AG Meißen – G. Kutscher – gebracht, den ich als flammenden Appell einer Tatrichterin für das „Aufhebens“ hier dann gern als eigenen Beitrag bringe. Die Kollegin schreibt ihrem Vorkommentar als Antwort:

….weil massenhaft gemessen wird, oft und gern an Stellen, bei denen die Beschränkungen schlicht nicht nachvollziehbar und manchmal auch noch schwer erkennbar aufgestellt sind.
….weil in unserer heutigen Zeit Mobilität lebensnotwendig ist, an der Fahrerlaubnis der Job, die Familie hängt
…..weil es so verdammt viele fehlerhafte Messungen gibt
…..weil mir bis heute nur 1 (in Worten: ein) einziger Polizist den Visiertest bei der LTi 20.20 richtig beschreiben und durchführen (!) konnte, so dass ich mit offenen Mund und großen Augen ihm staunend und ergriffen zusah und -hörte
….weil mir Messbeamte bei der LTi-Messung erzählt haben, ein Einzelfahrzeug sei es, wenn keins “na so etwa” (und er zeigte mit den Händen einen halben Meter, ernsthaft!) dahinter fährt
…..weil ich mir x-mal anhören musste, dass man Überholer dann misst, wenn sie wieder eingeschert sind
….weil immer und immer wieder die Radargeräte nicht fahrbahnparallel aufgestellt werden
…..weil es immer wieder zu fehlerhaften Messwertzuordnungen kommt
…..weil vom Autofahrer stets und immer normgerechtes Verhalten verlangt wird (und man schon ein “Überidealfahrer” sein muss, um nie was falsch zu machen) und es dann nur recht und billig ist, wenn sich dann bitteschön auch der Staat an seine eigenen Regeln hält.“

Kein weiterer Kommentar…

12 Gedanken zu „Flammender Appell – warum so viel Aufhebens im OWi-Verfahren um die Messungen – ein Tatrichter sagt, warum

  1. Andreas Schaffner via Facebook

    schön auch mal so was zu hören, leider ist der Einwand mit dem Aufhebens bei einer OWi leider die Regel. Man fragt sich dann öfter, ob den Herren/Damen eigentlich bewußt ist, warum sie als Richter da vorn sitzen und auch noch dafür Geld haben wollen

  2. tsunami

    “….weil massenhaft gemessen wird, oft und gern an Stellen, bei denen die Beschränkungen schlicht nicht nachvollziehbar und manchmal auch noch schwer erkennbar aufgestellt sind.

    Antwort
    ..war die Frau Richterin schon einmal bei einer Verkehrsschau dabei und kennt sie die jeweiligen örtlichen Unfallstatistiken, die Grundlage für die Geschwindigkeitsbeschränkungen sind, im Einzelnen. Wohl kaum ! Glaubt die Frau Richterin tatsächlich, es würden Geschwindigkeitsverbote aus Jux und Dollerei aufgestellt, nur um irgendeine leere Kasse zu füllen.

    ….weil in unserer heutigen Zeit Mobilität lebensnotwendig ist, an der Fahrerlaubnis der Job, die Familie hängt

    Antwort
    …juhu-ein Freibrief für’s Rasen.
    …und deshalb werden auch „so wenige“ Fahrverbote durch eine Erhöhung der Geldbuße gekippt, weil der arme und stets gehetzte Fzg-Führer eine (z.t. vorgefertigte) Bescheinigung mitbringt, in dem ihm sein Arbeitgeber mit der Entlassung droht, wenn er den Lappen für einen Monat abgeben muss. (Nur so am Rande: Eine Richterin vertagt einen Termin auf mehrere Monate, damit der arme Bauingenieur seine Arbeitsstellen noch bedienen kann und er dann im Herbst oder Winter einen 4 wöchigen Malle-Urlaub antreten darf, um in dieser baustellenarmen Zeit seinen FS für einen Monat abzugeben)

    …..weil es so verdammt viele fehlerhafte Messungen gibt

    Antwort
    …….ein Hoch auf Presse und Fernsehen, die quotenwirksam propagieren, dass Messungen zu Hauf falsch sind – bei objektiven Erhebungen aber genau das Gegenteil zu Tage tritt, was natürlich NIRGENDWO veröffentlicht wird.

    …..weil mir bis heute nur 1 (in Worten: ein) einziger Polizist den Visiertest bei der LTi 20.20 richtig beschreiben und durchführen (!) konnte, so dass ich mit offenen Mund und großen Augen ihm staunend und ergriffen zusah und –hörte

    Antwort
    ….was bedeutet, dass bei den anderen Messbeamten, die den Visiertest zwar richtig machen, ihn aber nicht genau erklären können (was Gutachtern und Sachverständigen ebenfalls ständig passiert ) die Verfahren eingestellt wurden ??

    …..weil ich mir x-mal anhören musste, dass man Überholer dann misst, wenn sie wieder eingeschert sind

    Antwort
    …was spricht da dagegen, wenn der Zielerfassungsbereich komplett innerhalb der Fzg-Front des Überholers war, und damit die Zuordnungssicherheit als erfüllt angesehen werden kann (zumindest ist das beim Riegl FG21-P so)

    ….weil immer und immer wieder die Radargeräte nicht fahrbahnparallel aufgestellt werden

    Antwort
    …war die Frau Richterin mal dabei, wenn ein Radarfahrzeug parallel unter Berücksichtigung der jeweiligen Spurbreite millimetergenau aufgestellt worden ist ? Außerdem gibt es genügend Sachverständige, die eine nicht parallele Aufstellung durch den Toleranzabzug von 3km/h bzw. 3 % richtigerweise auffangen lassen.

    …..weil es immer wieder zu fehlerhaften Messwertzuordnungen kommt

    Antwort
    …woher stammt dieses Wissen—aus Stern –TV mit Günter Jauch !

    …..weil vom Autofahrer stets und immer normgerechtes Verhalten verlangt wird (und man schon ein “Überidealfahrer” sein muss, um nie was falsch zu machen) und es dann nur recht und billig ist, wenn sich dann bitteschön auch der Staat an seine eigenen Regeln hält.”

    Antwort
    …“stets“ „ immer“ und „nie“- was für schlimme Totschlagargumente. Vielleicht wäre ein Blick über den Tellerrand mal hilfreich. Die bei uns angehaltenen Franzosen, Italiener, Schweizer usw. lachen sich einen Ast, wenn sie hören, welche Geldbuße sie in unserem schönen Land bezahlen müssen, wenn sie zu schnell gefahren sind. Vielleicht sollte man auch in Deutschland dazu übergehen, bereits bei 1 Kilometer (in Worten: einen) saftig zur Kasse zu bitten, wie in anderen EG-Ländern.

    Zum Schluss:
    Was teilweise von Gutachtern und nicht selten auch von Richterinnen und Richter bei Geschwindigkeitsmessverfahren hanebüchenderweise gefragt und beanstandet wird, würde in gleicher Weise Bücher füllen, wie manche Aussagen von Messkolleginnen und –Kollegen.
    Frage eines Gutachters mit Blick auf den verständnisvoll nickenden Richter: Kann es sein, dass das Fahrzeug, aus dem sie die Lasermessung durchgeführt haben und das auf einem unbefestigten Feldweg stand, in der zweistündigen Messzeit vielleicht um einige Millimeter in den Boden eingesunken ist und damit eine genaue Zielerfassung nicht mehr möglich war. Wohlgemerkt, wie sprechen hier von einer Lasermessung, bei dem das Gerät freihändig, auf Stativ oder aufgelegt genutzt werden kann.

  3. GKutscher

    @tsunami:

    Sie kennen mich nicht und ich kenne Sie nicht. Wie kommen Sie also dazu, mir zu unterstellen, meine Arbeit nicht ordnungsgemäß zu tun, und die Grundlagen meiner Entscheidungen auf nicht gesetzmäßige Weise zu gewinnen?

    Halten wir mal eines fest: Ich bin durchaus schon etwas länger in diesem Job und darf / muss aus Erfahrung sprechen.

    Mein Job ist, Recht zu sprechen und ich möchte mir jeden Tag in den Spiegel schauen können. Und wenn jemand seine Fahrerlaubnis einbüßen soll, bloß weil z.B. das Messgerät so verkehrt eingerichtet war, dass alle Toleranzen der Welt ihm keine Übertretung nachweisen können, ist es meine Pflicht, freizusprechen.

    Was damit die Entscheidung, ob ein Fahrverbot anzuordnen ist und ob dann ggf. ausnahmsweise davon abgesehen werden kann, zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Das Gleiche gilt für den oft und gern zitierten Vergleich mit den Bußgeldern anderer Länder. Entweder ich habe eine verwertbare Messung oder ich habe keine.

    Aber schön, dass wir einer Meinung sind, dass Verkehrsüberwachung tunlichst dort erfolgen soll, wo Rasen/dicht Auffahren etc. kreuzgefährlich sind. Dort wird bloß kaum überwacht. Ich kenne meine AG-Bezirk hervorragend, das dürfen Sie ruhig glauben. Und jede einzelne Messstelle, genauso wie jedes einzelne Messgerät, das bei mir verwendet wird, aus eigener und häufiger Anschauung. Ich kenne so ziemlich alle Messbeamten, die hier tätig sind und ich weiß, auf wen ich mich verlassen kann (auf das APR Dresden z.B.) aber auch auf wen nicht. Und ich weiß sehr gut, was von denen verlangt wird – und zwar im wahrsten Sinne des Wortes.

    Mein mathematisch-physikalisches Verständnis ist übrigens qualifiziert und das „meiner“ Gutachter ebenfalls.

    Also erzählen Sie bitte nicht solchen Unfug.

    Und noch zwei Tipps: Werfen Sie nicht die Geräte durcheinander (oder lesen richtig) und…. Schauen Sie nicht so viel fern.

  4. meine5cent

    Sorry, ich fahre ca. 30000 km /Jahr, was etwas über dem Durchschnitt liegen dürfte. Ich schätze (nicht repräsentativ), dass die Mehrzahl der Autofahrer (Ausnahme : bundesweit tätige Verkehrs-OWi-Verteidiger) zu 70 % ihnen bekannte Standard- Autostrecken fahren, auf denen ihnen sowohl die üblichen Geschwindigkeitsbeschränkungen, Ampeln als auch die Ortseingangsschilder bekannt sind. Und Abstand zu halten ist eigentlich auch kein Problem, wenn einem nicht gerade ein Spurwechsler recht forsch vor’s Auto zieht.
    D.h. das „bin ja darauf angewiesen“ (abgesehen davon, dass für ein FV, das beim ersten Mal die Schiebemöglichkeit) ist mE ohnehin kein Argument, das gegenüber einer Bausache oder Arzthaftungssache rechtfertigt, statt auf inhaltliche Richtigkeit einer Messung auf theoretisch mögliche Messfehlerquellen abzustellen.

    „…..weil vom Autofahrer stets und immer normgerechtes Verhalten verlangt wird (und man schon ein “Überidealfahrer” sein muss, um nie was falsch zu machen) und es dann nur recht und billig ist, wenn sich dann bitteschön auch der Staat an seine eigenen Regeln hält“
    Na ja, der Idealfahrer wird zivilrechtlich aufgrund der Gefährdungshafutng gefordert, die zudem primär die Haftpflichtversicherung trifft, die aus gutem Grund eine Pflichtversicherung ist. Dem Otto-Normal_Fahrer wird im Bereich der OWis soweit ich weiß keine Idealfahrerqualität abverlangt,sondern recht großzügig noch Fahrlässigkeit z.B: beim „Übersehen“ von Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Rotlichtern geglaubt/unterstellt. Um als Nicht-Berufskraftfahrer mit durchschnittlicher Fahrleistung die Punkteschranken für die Fahrerlaubnis zu reißen, muß man hierzulande entweder sehr sehr viel mit Scheuklappen fahren oder
    – mit Verlaub – wie die wilde Sau.

  5. tsunami

    Sehe nur fern, wenn zur besten Sendezeit mal wieder „aufklärende“ Filme (ZDF,ARD,Privatfernsehen) über die ach so miserabel und falsch messenden ESO-Vitronic-Multanova-Provida und Lasergeräte gesendet werden mit dem nachhaltigen Schluss-Hinweis, dass sobald ein Bußgeldbescheid ins Haus kommt, sofort ein Anwalt zu konsultieren sei, denn 90-95 % der Messungen seien eh falsch.

    und noch was: ich unterstelle ihnen hier gar nichts- ich dokumentiere nur, was ich auf der Straße und in vielen Gerichtsverhandlungen schon erlebt habe-bei SV, bei Richtern aber natürlich auch bei dem Messpersonal, trotzdem kann ich mich nicht des Eindrucks erwehren, dass Sie mit ihrem nach meinem Empfinden polemisch gefärbten Brandbrief einen ziemlichen Rundumschlag vornehmen und insbesondere an den messenden Beamten kein gutes Haar lassen.

    …und Sie können mir auch glauben, dass ich sehr wohl die Unterschiede zwischen einer Riegl und einem LTI 20.20 kenne.

    noch ein Hinweis für den Moderator dieses Blogs: dass mein Beitrag zweimal erscheint, sollte keinesfalls als Argumentationsverstärkung verstanden werden, sondern war absolut nicht gewollt-es kann also einer gelöscht werden (wenn dies möglich ist)

  6. Detlef Burhoff

    Hallo, bei uns wird nicht zensiert :-). Sie sprechen ein technisches Problem an, das leider immer wieder auftritt. Regelt sich dann aber meist von selbst = die Kommentare erscheinen. Internetwelt ist eben manchmal Wunderwelt..

  7. cantulus

    @ Tsunami
    zunächst einmal bin ich begeistert von Frau Kutscher. Ich wollt´, ich hätte übermorgen solch eine Richterin vor mir.
    Der getretene Hund bellt! Ich halte es für einen Fehler, den Nestbeschmutzer auch noch zu verteidigen! Was ist denn so schlimm daran zuzugeben, dass die Messverfahren nicht gerade einfach durchzuführen sind und dabei eben auch Fehler passieren, die von großer Bedeutung für den zu Unrecht beschuldigten sein können. Soll der nun trotzdem verurteilt werden, nur weil der Messbeamte nicht zugeben will, dass er einen Fehler gemacht hat?! Also: Kollegialität ist ja schön, aber das geht zu weit!

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