Ich hatte ja schon einige Male vom von der örtlichen Presse sogenannten „Lustreisenprozess“ beim LG Münster berichtet (vgl. hier und hier). Vorgeworfen wurde den Aufsichtsratsmitgliedern der Städtischen Wohnungsgesellschaft Untreue, begangen durch verschiedene Reisen. Übrig geblieben – teilweise sind die Verfahren nach § 153a StPO eingestellt worden – war jetzt noch der Geschäftsführer.
Gestern erfolgte nun der sich schon seit längerem abzeichnende Freispruch. Die StA hatte noch eine Geldstrafe von 30.000 € beantragt . Ich gespannt, ob die StA in die Revision gehen wird. Sie hat sich „Bedenkzeit“ erbeten.