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Auftakt I: Rückblick zu Beginn des „neuen“ Jahres 2025, oder: Hier sind die Top-Ten-Themen des Jahres 2024

Bild von Rosy / Bad Homburg / Germany auf PixabayAm ersten Tag des neuen Jahres 2025 starte ich dann wieder von Borkum aus mit allen guten Wünschen für das Neue Jahr. Ich denke, jeder für das kommende Jahr eigene/andere Wünsche, sowohl allgemein als auch privat. Ich wünsche allen, dass ihre Wünsche sich erfüllen und (böse) (Vor)Ahnungen nicht in Erfüllung gehen. Packen wir es an, was passiert und was sich ändert oder auch nicht, liegt auch an uns.

Die Berichterstattung beginne ich dann auch in diesem Jahr mit einem Rückblick auf das gerade beendete Jahr 2024, und zwar wieder mit einem Rückblick auf die Top Beiträge 2024. Das ist für mich ja immer auch eine Art, das abgelaufene Jahr noch einmal Revue passieren zu lassen. Was war wichtig, was ist angekommen? Über was habe ich berichtet? Was sind Dauerbrenner? was ist überholt?

Und dann geht es los. Hier dann also die Top Beiträge des Jahres 2024. Auch in diesem Jahr nur die Top Ten nicht eine Top 25, wie in der Vergangenheit auch schon mal. Das wird dann doch vielleicht ein wenig viel.

Hier also die Top-Ten:

1. News: CanG reicht nicht für EncroChat-Verwertung, oder: Freispruch in „Encro-Chat-Komplex-Verfahren

2. Erstattungsfähigkeit von Reisekosten nach Freispruch, oder: Anreise von einem anderen Ort ohne Anzeige

3. Urteil I: Erneut: „es fehlt die Unterschrift der Richter“, oder: Der BGH erklärt es noch einmal…

4. StGB I: „…Sie „fetter Anwalt“ und „Rumpelstilzchen, oder: Ist das noch „Kampf ums Recht“?

5. KiPo I: „Nur“ Verbreitung von „Jugendpornografie“, oder: Lückenhafte Beweiswürdigung

6. U-Haft II: Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls, oder: Anforderungen an die Begründung

7. StPO I: Verzicht aufs Zeugnisverweigerungsrecht, oder: Ganz oder gar nicht, teilweise geht nicht

8. Verkehrsrecht II: Anordnung der Blutentnahme/-probe, oder: Anforderungen an den Anfangsverdacht

9. Haft I: Ladung eines im Ausland lebenden Angeklagten, oder: Androhung von Zwangsmaßnahmen erlaubt?

10.StPO III: Keine Unterschriften unter dem Urteil, oder: Unterzeichnung des Urteils

Nun ja, EncroChat an der Spitze, aber das Thema dürfte sich allmählich erledigen. Was sich offenber nicht erledigt, sind die mit der Unterzeichnung des Urteils zusammenhängenden Fragen. Das sind die Dauerbrenner, aber das ist auch ein Bereich, den manche nicht verstehen wollen. Leider.

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