Am vergangenen Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren, wenn sich der Eigentümer zivilrechtlich „meldet“?
Und hier dann meine Antwort:
„Versuchen Sie es doch mal hiermit – ist allerdings noch zum früheren Recht. Es müssten die §§ „angepasst“ werden.
Abrechnung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung gern. § 111f Abs. 5 StPO
Stammt aus RVGreport 2010, 441″