Ich habe da mal eine Frage: Kann ich Wahlverteidigergebühren abrechnen?

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Und dann die letzte RVG-Frage des Jahres 2024, und zwar:

„Abrechnungsfrage: Mir ist zum ersten Mal ein Mandant während des Verfahrens gestorben. Verfahren wurde gem. 206a StPO eingestellt, im Beschluss sind die notwendigen Auslagen der Staatskasse auferlegt worden. Ich war beigeordnet.

Kann ich jetzt Wahlverteidigergebühren abrechnen mit der Staatskasse? Sinn der Auferlegung der Kosten auf die Staatskasse ist ja die Unschuldsvermutung. Also so wie Freispruch..? Da kann ich ja auch Wahlverteidigergebühren abrechnen…“

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