Ich habe da mal eine Frage: Freispruch beim AG, Einstellung beim LG ==> Kostenerstattung?

© AllebaziB – Fotolia

Und dann im Rätsel heute ein kostenrechtliche Frage, nämlich:

„Sehr geehrter Herr Burhoff ,

wenn sie gestatten, würde ich gerne eine gebührenrechtliche Frage stellen , da ich in ihrem Kommentar dazu leider nichts gefunden habe .

In erster Instanz ist der Angeklagte freigesprochen worden und die notw. Auslagen und kosten trägt die Staatskasse.

Im Berufungsverfahren wurde das Verfahren nach 153 a StPO eingestellt, Kosten des verfahren werden der Staatskasse auferlegt und notwenigen Auslagen hat der Angeklagte zu tragen.

Kann ich für die 1. Instanz jetzt noch die Wahlanwaltsgebühren geltend machen ?

Vielleicht können Sie mir ja freundlicherweise eine Fundstelle in ihrem Kommentar  nennen.

Für ihre Antwort und ihre Bemühungen schon jetzt herzlichen Dank .“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert