Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Ist auch die Nr. 4142 VV RVG angefallen?
Darauf hatte ich wie folgt geantwortet:
„Die Nr. 4143 VV RVG setzt jein förmliches Adhäsionsverfahren voraus. Ggf. kann es Probleme mit der Beiordnung geben. Aber BGH hat die ja wohl nicht mehr. Steht alles im RVG-Kommentar.
Wenn Sie zur Einziehung beraten haben, sollte die Nr. 4142 VV RVG angefallen sein. Siehe auch dazu der Kommentar.“
Ja, steht in der Tat alles in unserem RVG-Kommentar, den man <<Werbemodus an>> hier bestellen kann <<Werbemodus aus>>. Der ist zwar bereits 2021 erschienen, aber immer noch aktuell, denn viel hat sich seitdem im RVG nicht getan. Und es wird sich m.E. auf absehbare Zeit nicht viel tun. das KostRÄndG 2025 ist durch das Scheitern der Ampel „Schnee von gestern“. Und eine neue Regierung wird sicherlich in der ersten Zeit nicht gerade die Anwaltsgebühren erhöhen. Ist ein unschöner Zustand, aber leider nicht zu ändern.