Ich hatte ja neulich über den Zwischenstand beim KostRÄndG berichtet (vgl. News, „besser“ Zwischenstand, zum KostRÄndG 2025, oder: Nichts Gutes hört man aus Berlin).
Dazu kann ich dann heute ein Update geben. Es kommt aber nichts Erfreuliches. Sondern:
Gestern war ja nun der Stichtag bis zu dem der Gesetzesentwurf im Bundeskabinett hätte behandelt werden müssen, wenn das KostRÄndG am 01.01.2025 in Kraft treten soll. Nun, passiert ist – leider – nichts, was mich bei diesem Gehhampel in Berlin nicht wundert. Auf der Homepage des BMJ wird daher auch immer noch der Referentenentwurf als Stand der Dinge angezeigt.
Nach mir vorliegenden Informationen soll der Gesetzesnetwurf jetzt erst am 06. oder 13.11.2024 im Kabinett beraten werden (wenn es das bis dahin noch gibt). Das bedeutet, dass das Inkrafttreten am 01.01.2025 ausgeschlossen sein dürfte.
Ich kommentiere das jetzt nicht. Darüber mag sich jeder seine eigenen Gedanken machen. Nur so viel: Unfassbar und nicht nachvollziebar.