Und dann noch die Lösung für die Freitagsfrage. Die hatte gelautet: Ich habe da mal eine Frage: Kann ich noch die Wahlanwaltsgebühren geltend machen?
Meine Antwort war:
„Moin,
das stimmt, da es sich dabei ja auch in erster Linie nicht um eine gebührenrechtliche, sondern um eine kostenrechtliche Frage handelt 🙂 .
Sie können die Gebühren der 1. Instanz (natürlich) nicht (mehr) geltend machen. Das AG-Urteil gibt es ja nicht mehr, es ist durch die Berufung der Staatsanwaltschaft und die Einstellungsentscheidung weggefallen.
Tragen Sie es mit Fassung.“
Danke für die – wie immer – spannenden und lehrreichen Beiträge! Besonders die kurzen und knackigen Sachverhalte (und Auflösungen) sind oft sehr schön prägnant…
Statt einer fachlichen hier eine administrative Nachfrage: Was ist eigentlich aus dem Blog-Aggregator jurablo.gs geworden, in dem auch Ihr Blog vertreten war? Der hatte ja 2018 die Tätigkeit des eingestellten Vorgängers jurablogs.com übernommen und funktionierte jahrelang einwandfrei; aber seit einiger Zeit scheint jurablo.gs abgeschaltet zu sein. Bei der Ankündigung des Endes von jurablogs.com gab es damals einen riesigen Aufschrei in der Community; zum Verschwinden des Nachfolgers jurablo.gs hingegen finde ich nicht einen einzigen Kommentar… Auch einen erneuten Nachfolger scheint es nicht zu geben?