Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Kann ich noch die Wahlanwaltsgebühren geltend machen?

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Und dann noch die Lösung für die Freitagsfrage. Die hatte gelautet: Ich habe da mal eine Frage: Kann ich noch die Wahlanwaltsgebühren geltend machen?

Meine Antwort war:

„Moin,

das stimmt, da es sich dabei ja auch in erster Linie nicht um eine gebührenrechtliche, sondern um eine kostenrechtliche Frage handelt 🙂 .

Sie können die Gebühren der 1. Instanz (natürlich) nicht (mehr) geltend machen. Das AG-Urteil gibt es ja nicht mehr, es ist durch die Berufung der Staatsanwaltschaft und die Einstellungsentscheidung weggefallen.

Tragen Sie es mit Fassung.“

Ein Gedanke zu „Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Kann ich noch die Wahlanwaltsgebühren geltend machen?

  1. hshshs

    Danke für die – wie immer – spannenden und lehrreichen Beiträge! Besonders die kurzen und knackigen Sachverhalte (und Auflösungen) sind oft sehr schön prägnant…

    Statt einer fachlichen hier eine administrative Nachfrage: Was ist eigentlich aus dem Blog-Aggregator jurablo.gs geworden, in dem auch Ihr Blog vertreten war? Der hatte ja 2018 die Tätigkeit des eingestellten Vorgängers jurablogs.com übernommen und funktionierte jahrelang einwandfrei; aber seit einiger Zeit scheint jurablo.gs abgeschaltet zu sein. Bei der Ankündigung des Endes von jurablogs.com gab es damals einen riesigen Aufschrei in der Community; zum Verschwinden des Nachfolgers jurablo.gs hingegen finde ich nicht einen einzigen Kommentar… Auch einen erneuten Nachfolger scheint es nicht zu geben?

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