Und dann noch die Frage zum RVG, und zwar:
Ich bin vom AG für einen Termin zur Haftbefehlseröffnung als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Die Eröffnung hat hier bei unserem AG stattgefunden, das Verfahren wird wird aber bei einem anderem Amtsgericht geführt werden.
Ich bin mir nun nicht sicher, wo ich die Festsetzung meiner Gebühren beantragen muss. Müsste ich nicht hier bei unserem AG abrechnen, bei dem der Termin stattgefunden hat.