Am Freitag hatte ich gefragt; Ich habe da mal eine Frage: Terminsgebühr für eine Anhörung im „Vorbewährungsverfahren“?
Dazu dann hier meine Antwort:
„Moin, sorry, hat etwas gedauert. Ich hatte eine Augen-OP und durfte ein paar Tage nicht lesen.
Wieso finden Sie dazu nichts? Schlag nach bei Burhoff im RVG-Kommentar. Da ist das Problem/die Fallgestaltung mit Beispiel behandelt in Teil A Rn 154 ff. Und dazu gibt es auch Rechtsprechung, und zwar LG Mannheim, Beschl. v. 02. 10. 2007, 7 Qs 37/07 – steht auf meiner HP. Ich weiß nicht, wo Sie suchen. 🙂 .
Den Beschluss betreffend Pflichtverteidigung hätte ich gern, wenn dazu zur Begründung ausgeführt wird.“
Und wenn schon, denn schon: <<Werbemodus an>>: Den zitierten RVg-Kommentar kann man hier bestellen. <<Werbemodus aus>>.