Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Terminsgebühr für eine Anhörung im „Vorbewährungsverfahren“?

© haru_natsu_kobo Fotolia.com

Am Freitag hatte ich gefragt; Ich habe da mal eine Frage: Terminsgebühr für eine Anhörung im „Vorbewährungsverfahren“?

Dazu dann hier meine Antwort:

„Moin, sorry, hat etwas gedauert. Ich hatte eine Augen-OP und durfte ein paar Tage nicht lesen.

Wieso finden Sie dazu nichts? Schlag nach bei Burhoff im RVG-Kommentar. Da ist das Problem/die Fallgestaltung mit Beispiel behandelt in Teil A Rn 154 ff. Und dazu gibt es auch Rechtsprechung, und zwar LG Mannheim, Beschl. v. 02. 10. 2007, 7 Qs 37/07 – steht auf meiner HP. Ich weiß nicht, wo Sie suchen. 🙂 .

Den Beschluss betreffend Pflichtverteidigung hätte ich gern, wenn dazu zur Begründung ausgeführt wird.“

Und wenn schon, denn schon: <<Werbemodus an>>: Den zitierten RVg-Kommentar kann man hier bestellen. <<Werbemodus aus>>.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert