Und auf in den letzten Tag der Woche mit dem Wochenspiegel für die ablaufende 33. KW., und zwar mit folgenden Beiträgen:
- OLG Koblenz: Werbung für Schönheitsoperationen mit Vorher-Nacher-Bildern auch dann wettbewerbswidrig wenn statt realer Fotos Avatare verwendet werden
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KI-Marktüberwachung: macht die Bundesnetzagentur das Rennen?
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Betriebsratsvorsitzender darf bewilligten Urlaub nicht einseitig unterbrechen
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Bei Zustellung per Post ist in „postüblicher Zeit“ mit Kündigung zu rechnen
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Tauhid-Finger darf als islamistischer Gruß interpretiert werden
- und aus meinem Blog: Strafe III: Besonders schwerer Fall der Vergewaltigung, oder: Sperrwirkung des Strafrahmens