Und dann auf in den Wochenspiegel für die 32. KW. mit folgenden Beiträgen:
- Polizei zur Beweissicherung filmen – Was ist erlaubt?
- LG Hamburg: Posts in einem auf privat gestellten Instagram-Account sind bei hoher Follower-Zahl öffentlich im Sinne des Presserechts
- Voraussetzungen für den „offenen Vollzug“
- Übermittlung an SCHUFA gibt nicht automatisch Schadensersatz
- Behörden fordern Corona-Soforthilfen zurück
- BMI verbietet rechtsextremes Magazin COMPACT
- BGH: Hotelbewertungsportal muss Bewertungen bereits prüfen und ggf. löschen, wenn ein Gästekontakt bestritten wird
- und aus meinem Blog: Befangen I: Befangene Staatsanwältin in der HV? oder: Pflicht zur Objektivität schwer und nachhaltig verletzt?