Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Fällt die Nr. 4142 VV RVG auch beim GmbH-Geschäftsführer an?

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Am Freitag hatte ich gefragt/fragen lassen 🙂 :  Ich habe da mal eine Frage: Fällt die Nr. 4142 VV RVG auch beim GmbH-Geschäftsführer an?

Hier dann meine Antwort:

Beim letzten Mal habe ich gemeckert 🙂 wegen des knappen Sachverhalts 😀 .

Ich meine heute dazu:

Wegen der „gesellschaftlichen Verflechtungen“/Verbindungen ist ja ggf. auch ihr Mandant von etwaigen Einziehungen betroffen. Daher sollte die Beratung des Mandanten darüber, dass und wie er betroffen ist – ggf. auch nicht betroffen ist – zur Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV RVG führen.

Ich würde die Gebühr geltend. machen. Das Ganze steht und fällt damit, wie man das „Beratung nahe liegt“ sieht/fasst.

Also: Nur ein Versuch macht kluch. Und das Ergebnis des Versuchs = die Entscheidung hätte ich dann gern. Der Bezirksrevisor wird mit Sicherheit „mosern“.

 

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