Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Erstreckung erforderlich?

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Ich hatte am Freitag meine aus dem Rechtspflegerforum geklaute Frage: Ich habe da mal eine Frage: Erstreckung erforderlich? zur Diskussion gestellt. Da ich da aus Zeitgründen nicht mehr mitdiskutiere, kann ich keine eigene Antwort einstellen. Ich nehme aber die Antworten, die es dort im Forum gegeben hat:

Antwort 1:

„Die Frage ist umstritten, mE ist Erstreckung erforderlich, weil die Notwendigkeit der Verteidigung in jedem Verfahren gesondert geprüft werden muss. In OLG Celle, Beschl. v. 06.09.2019 – 2 Ws 253/19 ist der Streitstand sehr schön ausgeführt. Ggf musst Du Dich nach Euren örtlichen Gepflogenheiten richten.

Antwort 2:

„Vielen Dank für die Antwort.

Unsere Richterin war überfordert mit meiner Frage, aber unsere Revisorin konnte mir weiterhelfen. Hier wird der Meinung gefolgt, dass bei Beiordnung nach Verfahrensverbindung es keiner Erstreckung bedarf und der § 48 Abs. 6 S. 1 automatisch greift. War RA/Rin in den hinzuverbundenen Verfahren tätig, erhält sie dort bis zur Verbindung entstanden Gebühren aus der Staatskasse erstattet.

Anders im Fall wenn in einem Verfahren bereits eine Beirodnung erfolgt ist und anschließend weitere Verfahren hinzuverbunden werden. Hier bedarf es ausdrücklich einer Erstreckung.“

Antwort 3:

„@Antwort 1

Die Problematik der Notwendigkeit einer Erstreckung der Beiordnung stellt sich im vorliegenden Fall (#1) nicht, da zunächst eine Verbindung der Verfahren erfolgte und dann erst die Beiordnung im nunmehr einheitlichen Verfahren (vgl. z. B. Gerold/Schmidt/Burhoff, 26. Aufl. 2023, RVG § 48 Rn. 182 ff.; BeckOK RVG/K. Sommerfeldt/M. Sommerfeldt, 62. Ed. 1.12.2023, RVG § 48 Rn. 128 ff.)“

Antwort 4 (derselbe Antwortende wie bei Antwort 1):

„Ah, KostRÄG 2021 sei Dank. Dann dürfte sich der Streit für die Zukunft erledigt haben.“

Anmerkung von mir: Ja, der Streit hat sich erledigt, aber nicht erst seit Anfang 2024 – aus der Zeit stammt die Frage -, sondern bereits seit dem 01.01.2021 – da ist nämlich das KostRÄndG 2021 in Kraft getreten. 🙂 .

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