Ich hatte ja schon in der vergangenen Woche etwas aus dem Rechtspflegerforum eingestellt. Das mache ich heute, da die Beiträge derzeit aus gegebenem Anlass vorbereitet sind, noch einmal.
Ich bin beim Stöbern auf folgende interessante Frage gestoßen:
„Ich habe hier jemanden, der die Ladezeit für ein Elektroauto als notwendige Reisezeit zum Termin abrechnen will. Ich bin nicht sicher, ob das unter Privatvergnügen fällt oder wegen der gewünschten Umstellung auf E-Mobilität tatsächlich als dem Verfahren zuzuordnender Zeitaufwand zu gelten hat. In Literatur und Rechtsprechung habe ich nichts gefunden. Hat jemand von Euch dazu eine Meinung?“
wenn der private Pipi Stopp oder die Verschnaufpause Reisezeit wäre, wäre auch ein langsames Elektroladen Reisezeit ansonsten wird ja auch die normale Betankung nicht zwingend gezählt nur dass die zeitlich nicht ins Gewicht fällt