Ich habe da mal eine Frage: Fällt die Nr. 4142 VV RVG auch beim GmbH-Geschäftsführer an?

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Und dann noch die Gebührenfrage. Sie stammt mal wieder aus der FB-Gruppe. Dort musste sie zweimal gestellt werden, weil beim ersten Mal der Sachverhalt nicht klar war 🙂 :

„Moin aus dem schönsten Bundesland der Welt,

ich hatte folgende Frage schon einmal gestellt, da war allerdings mein Sachverhalt etwas dürftig.

Zweiter Versuch:

Corona-Subventionsbetrugsverfahren

Ich verteidige den Geschäftsführer der Komplementärin einer GmbH & Co. KG.

Gegen ihn ist ein Strafbefehl ergangen. Die GmbH & Co. KG ist Einziehungsbeteiligte.

Fällt die 4142 VV RVG auch bei meinem Mandanten an?

Vielen Dank vorab.“

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