Und dann noch die Gebührenfrage. Sie stammt mal wieder aus der FB-Gruppe. Dort musste sie zweimal gestellt werden, weil beim ersten Mal der Sachverhalt nicht klar war 🙂 :
„Moin aus dem schönsten Bundesland der Welt,
ich hatte folgende Frage schon einmal gestellt, da war allerdings mein Sachverhalt etwas dürftig.
Zweiter Versuch:
Corona-Subventionsbetrugsverfahren
Ich verteidige den Geschäftsführer der Komplementärin einer GmbH & Co. KG.
Gegen ihn ist ein Strafbefehl ergangen. Die GmbH & Co. KG ist Einziehungsbeteiligte.
Fällt die 4142 VV RVG auch bei meinem Mandanten an?
Vielen Dank vorab.“