Und dann heute wieder ein „normaler“ Wochenspiegel, also keine Rückschau auf ein früheres Jahr. Hier kommen heute:
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Datenverarbeitung im Steuerverfahren am Beispiel von § 29b AO
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LG Trier: Unzulässige Schleichwerbung auch dann möglich, wenn gar kein Geld fließt
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Stichprobenkontrolle nach verschimmeltem Obst im Supermarkt reicht
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Wettbewerbsrechtliche Abmahnfähigkeit von Datenschutzverstößen
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Messabweichungen nachgewiesen: LTI 20/20 TruSpeed vorerst aus dem Verkehr gezogen
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Rammstein-Tickets für 6000 Euro bei Viagogo Ist das rechtlich überhaupt erlaubt?
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KI “erfindet” Getränkebehälter Kann KI als Erfinder eingetragen werden?
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und aus meinem Blog: Frist I: Was gehört zur Zulässigkeit der Anhörungsrüge?, oder: Der BGH sagt es uns noch einmal
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