Ich habe da mal eine Frage: Erst Wahlanwalt, dann Pflichtverteidiger – was tun?

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Und hier dann die Freitagsfrage:

„Sehr geehrter Herr Kollege Burhoff,

ich hätte eine Frage, zu der ich bislang nicht recht fündig geworden bin.

Meine Mandantin hat mich in einem Strafverfahren beauftragt. Ein Vorschuss wurde bezahlt. Nun teilt sie mit, kein Geld mehr zu haben.

Ich biete an, als Pflichtverteidiger weiterzuarbeiten. Das Gericht bestellt mich auch zum Verteidiger.

Wie verfahre ich mit dem (Wahlverteidiger-)Vorschuss? Muss ich hierüber mit der Mandantin eine (nachträgliche) Zuzahlungsvereinbarung zur Pflichtverteidigervergütung treffen?“

Nun?

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