Wochenspiegel für die 26. KW., mit KI bei FB, DSGVO, Weisheit des Vaters und KCanG/CanG

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Und dann hier der allwöchentliche Spiegel/Überblick, über das, was in anderen Blogs so berichtet worden ist. Das war:

    1. BGH: Für das Rechtsbeschwerdeverfahren in einem Markenlöschungsstreit ist regelmäßig ein Streitwert von 50.000 EURO angemessen

    2. Chatkontrolle: Massenüberwachung – Nein danke!

    3. OLG Celle: Massenverfahren gegen Musikstreamingdienst wegen DSGVO-Verstößen – Jeweils Streitwert von 300 EURO für Unterlassungsanspruch, Feststellungsanspruch und Auskunftsanspruch

    4. noyb vs. Meta geht in die nächste Runde – Diesmal geht’s um KI

    5. Die Weisheit des Vaters

    6. Plattformen haften für Beleidigungen nur nach konkretem Hinweis

    7. DSGVO-Schadensersatz EuGH stärkt erneut Verbraucherrechte

    8. OLG Bamberg: Keine Eilbedürftigkeit nach Löschung einer negativen Google-Kundenbewertung und Beendigung der Teilnahme am Local Guide-Programm

    9. OLG Bamberg: Bei Fitnessverträgen muss Gesamtpreis für gesamte Laufzeitzeit angegeben werden, Monatspreis unzureichend

    10. und dann hier aus meinem Blog: Neuigkeiten zum CanG/KCanG III: Einziehung, oder: Überschreiten der erlaubten nicht geringen Menge

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