Am Freitag hatte ich nach: Ich habe da mal eine Frage: Kann ich auch Vorschuß auf die Terminsgebühr verlangen? gefragt.
Ich hatte dem Kollegen auf seine Frage, ob er etwas übersieht, kurz und bündig geantwortet:
„Nein, Sie können sogar die Nr. 4141 VV RVG geltend machen. Burhoff, RVG, Teil A Rn 2639.
Haben die alle nichts zu tun?“
Ob man die Diskussion anfängt, ist Geschmacksache. Denn im Zweifel begründet man eine Brieffreundschaft mit der RSV und verschwendet Zeit. Aber manchmal muss es vielleich sein :-).
Und natürlich <<Werbemodus an>> der Hinweis auf die Bestellmöglichkeit von Burhoff/Volpert, RVG, Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021. <<Werbemoduas aus>>.