Und hier dann der Wochenspiegel für die 21. KW. mit den Hinweisen auf folgende Beiträge:
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Sind Ihre Sicherheitstoken für beA aktuell? – schon etwas älter
- BGH: Umstellung von großem Schadensersatz auf Differenzschaden unter Aufgabe des Zug-um-Zug-Vorbehalts im Berufungsverfahren setzt keine Anschlussberufung voraus
- LG Köln bleibt bei seiner Rechtsprechung – Kauf von Fototapete umfasst keine Lizenz für Nutzung im Internet z.B. auf Fotos von Räumlichkeiten
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Kündigung von Azubi nach YouTube-Video „Wie entsteht eine Lüge“
- Arbeitgeber dürfen das Tragen roter Hosen verlangen
- TikToker im Livestream genannt – Wann ist eine Person identifizierbar?
- und aus meinem Blog: KCanG I: „Alter“ THC-Nachweisgrenzwert gilt fort, oder: Aber: 3,5 ng/ml Grenzwert bei Drogenfahrt kommt
Der Link für Nr. 5 geht (auch) auf das Ziel von Nr. 6 :).
Ein schönes Wochenende!
jetzt nicht mehr, danke.